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Eingang des TU Hauptgebäudes mit Aufruf, sich impfen zu lassen.

© TU Berlin

Berlins Hochschulen in der Pandemie: Auch das vierte Coronasemester zählt nicht für Regelstudienzeit

Trotz Präsenz-Resten und offenen Bibliotheken: Berlin ruft erneut ein Coronasemester aus. Wer wegen der Pandemie länger studiert, kann länger Bafög erhalten.

Als erste Amtshandlung im Hochschulbereich verkündet Berlins neue Wissenschaftsstaatssekretärin eine Erleichterung für Studierende in Zeiten der Pandemie. Seit dem Frühjahr 2020 zum vierten Mal in Folge soll auch das laufende Wintersemester nicht für die Regelstudienzeit zählen, erklärte Armaghan Naghipour (parteilos), die neue Staatssekretärin für Wissenschaft und Gleichstellung, am Donnerstag gegenüber dem Tagesspiegel.

„Der Studienbetrieb an den Berliner Hochschulen ist durch die Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt“, konstatiert Naghipour. „Um die Studierenden in dieser schwierigen Situation zu entlasten, haben wir entschieden, auch für das Wintersemester 2021/22 eine verlängerte Regelstudienzeit für Studierende einzuführen.“ So werde sichergestellt, dass Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger, die wegen der Pandemie länger studieren, ihre Förderungsansprüche nicht verlieren.

Eine entsprechende Verordnung unterzeichnete Wissenschaftssenatorin Ulrike Grote (Grüne) am Mittwochabend, hieß es aus der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Gleichstellung. Das hatte schon ihr Amtsvorgänger Michael Müller (SPD) seit dem Sommersemester 2020 drei Mal in Folge getan. Allerdings fanden die ersten drei Coronasemester größtenteils unter Lockdownbedingungen statt - mit Campus-Sperrungen und geschlossenen Bibliotheken.

Ein Porträtfoto.
Armaghan Naghipour, Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung in Berlin.

© Promo/Deutsch-Plus

Wie berichtet entwickelt sich allerdings das Berliner Wintersemester 2021/22 zunehmend weg von Präsenzangeboten und hin zu mehr und mehr reinen Onlineformaten. So liegt der Präsenzanteil an der TU Berlin aktuell bei zehn bis maximal 20 Prozent. Die FU hat zu Wochenbeginn beschlossen, dass Lehrveranstaltungen, „die nicht zwingend in Präsenz stattfinden müssen, in digitaler oder hybrider Form angeboten“ werden.

[Lesen Sie auch unseren Bericht über die Lage von Studierenden im vierten Coronasemester auf Tagesspiegel Plus: Wieder vor einem Feld schwarzer Kacheln]

Rechtliche Grundlage für die Aussetzung der Regelstudienzeit in der Pandemie ist Paragraf §126a des neuen Berliner Hochschulgesetzes. Demnach kann die „für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass auch für Zeiträume nach dem Sommersemester 2020, in denen ein regulärer Studienbetrieb pandemiebedingt nicht oder nicht in ausreichendem Maße möglich ist, eine von der Regelstudienzeit abweichende entsprechend verlängerte individuelle Regelstudienzeit gilt“.

Darüber hinaus gelten laut Hochschulgesetz in der Coronakrise Prüfungen, die abgelegt, aber nicht bestanden wurden, als „nicht unternommen“. Diese Regelung ist bereits für das Wintersemester verlängert worden. Auch für Haus- und Abschlussarbeiten sollen die Hochschulen wieder Fristverlängerungen gewähren.

[Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung vom 13. Januar hieß es irrtümlich, Staatssekretärin Armaghan Naghipour sei Mitglied der Grünen, sie ist aber parteilos. Wir bitten dies zu entschuldigen.]

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