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Für Mittel- und Langstreckenflüge will die HTW Treibhausgaskompensationen zahlen.

© Annette Riedl/dpa

Kampf gegen Klimawandel: Berliner Hochschule streicht kurze Flugreisen

Wenn man ein Ziel mit der Bahn in unter sechs Stunden erreichen kann, wird auf Flugreisen verzichtet: Das gilt künftig an Berlins größter Fachhochschule.

Die Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) verzichtet künftig bei kürzeren Dienstreisen auf Flüge. Das gilt für alle Reisen, die mit der Bahn in weniger als sechs Stunden bewältigt werden können.

Eine entsprechende hochschulweite Dienstreiseregelung habe man jetzt beschlossen, sie soll Anfang 2020 in Kraft treten, teilt die Hochschule mit. „Wir möchten nicht nur durch unsere Forschungsaktivitäten, sondern auch als Institution einen spürbaren Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten“, erklärte Stefanie Molthagen-Schnöring, Vizepräsidentin für Forschung.

Die HTW ist Berlins größte Fachhochschule, sie beschäftigt rund 300 Professorinnen und Professoren und 500 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Mit ihren dienstlichen Flugreisen hätten HTW-Beschäftigte zuletzt 263 Tonnen Treibhausgase verursacht. Bei jedem zweiten Flug wurde eine Kurzstrecke von unter 750 Kilometern zurückgelegt, heißt es.

Kompensation für Mittel- und Langstreckenflüge

Für Mittel- und Langstreckenflüge will die HTW künftig eine Treibhausgaskompensation leisten - „um die entstehenden Umweltschäden zu mindern, außerdem monetär abzubilden und die Beschäftigten zu sensibilisieren“. Zudem will man Dienstreisen verstärkt durch Telefon- und Videokonferenzen vermeiden.

Für die Sechs-Stunden-Grenze habe man sich „aus Gründen der Zumutbarkeit und der Praktikabilität“ entschieden, heißt es aus der Hochschule. Auch sei das Großteil der Ziele, die HTW-Beschäftigte in Deutschland in der Regel haben, gut in sechs Stunden mit der Bahn zu erreichen.

Zuletzt hatten mehr als 1700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Berlin und Brandenburg erklärt, sie wollten künftig freiwillig auf Dienstreisen mit dem Flugzeug verzichten. Dabei geht es sogar um Flugreisen von unter 1000 Kilometern.

Nun muss laut Bundesreisekostengesetz bei Dienstreisen im öffentlichen Dienst immer die ökonomisch günstigste Variante gewählt werden. Für HTW-Kanzler Claas Cordes ist das mit der Initiative durchaus vereinbar. Bahntickets seien bei entsprechender Vorausplanung in der Regel günstiger als Flugtickets. Im Zweifelsfall müssten Hochschulmitglieder sehr frühzeitig planen und womöglich Randzeiten nutzen. Da Reisekostenbudgets begrenzt sind, würden die meisten ohnedies darauf achten.

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