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Zettel am Zaun vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität, der Zugangsberechtigte auf einen Hintereingang verweist.

© imago images/STPP

Uni in der Pandemie: Berlin beschließt verlängerte Regelstudienzeit im Corona-Semester

Wer wegen der Pandemie Zeit verliert, soll die „individuelle Regelstudienzeit“ in Anspruch nehmen können – mit Option auf eine weitere Verlängerung.

Die coronabedingten Schwierigkeiten, vor die Studierende im Sommersemester gestellt waren und sind, sollen in Berlin durch eine „individuelle Regelstudienzeit“ teilweise abgefangen werden. Nach einem Streit in der Berliner Regierungskoalition beschloss der Senat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Die Regelstudienzeit soll damit „für die von den Einschränkungen im Sommersemester 2020 betroffenen Studierenden“ um ein Semester verlängert werden. Dies ist vor allem notwendig, damit sich Verzögerungen im Studium nicht nachteilig auf die Förderhöchstdauer beim Bafög auswirken.

Der Gesetzentwurf sieht jetzt eine weitere Verlängerungsoption für das Wintersemester vor, falls es erneut zu „pandemiebedingten Einschränkungen“ kommt. Diese Option hatten wie berichtet die Grünen gefordert, zumindest wurde damit in der vergangenen Woche begründet, dass Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) den Gesetzentwurf zunächst abgelehnt hatte.

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Allerdings enthielt bereits der erste Gesetzentwurf die Möglichkeit einer weiteren Regelstudienzeitverlängerung. Verankert werden soll ebenso, dass das Sommersemester nicht als Fachsemester gilt.

Kritisiert hatten die Grünen auch eine Regelung, nach der Hochschulprüfungen in digitaler Form durchgeführt werden können: Die Rahmenbedingungen und insbesondere der Datenschutz seien nicht hinlänglich geklärt. Es bleibt nun bei der entsprechenden Änderung des Hochschulgesetzes, mit dem Zusatz, dass die Hochschulen Näheres in den Rahmenstudien- und -prüfungsordnungen regeln sollen.

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Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller erklärte am Dienstag, mit den Ergänzungen im Berliner Hochschulrecht wolle der Senat gewährleisten, dass den Studierenden „durch die besondere Situation im Studienverlauf so wenige Nachteile wie möglich entstehen“. Dazu gehöre es, Bafög-Ansprüche abzusichern und die Prüfungsfristen um ein Fachsemester zu verlängern. Zudem wolle der Senat Hochschulen und Studierenden „die notwendige Rechtssicherheit“ bei digitalen Prüfungen geben.

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