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Ein Porträtfoto von Franziska Giffey.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Abschließendes Urteil über Giffeys Dissertation: Verstöße prägen die gesamte Arbeit

Nach Plagiaten gescannt: Die Kommission weist Franziska Giffey 69 grobe Fehler nach. Experten loben die Arbeit der Gutachter:innen.

Wie begründet die Freie Universität, dass sie Franziska Giffey nun endgültig den Doktortitel entzogen hat? „Der Doktorgrad wurde durch eine mindestens bedingt vorsätzliche Täuschung erheblichen Ausmaßes erworben. Die Dissertation genügt damit nicht den Anforderungen an die Gute Wissenschaftliche Praxis“, heißt es in dem Prüfbericht, den die FU auf ihrer Webseite veröffentlicht hat.

Dem Schlussbericht des Prüfgremiums zufolge, den die FU am Donnerstag ebenfalls auf ihrer Webseite veröffentlichte, identifizierten die Prüfenden insgesamt 69 „Monita“, die sie als „eindeutige Verstöße gegen die Gute Wissenschaftlichen Praxis“ werteten.

Die Befunde des zweiten Prüfgremiums sind deutlich schwerwiegender als die des ersten Prüfgremiums. Bei der ersten Prüfung war noch von einer „objektiven Täuschung“ an 27 Stellen die Rede. Nach der ersten Entscheidung im Oktober 2019 konnte Giffey ihren Titel noch behalten und erhielt nur eine Rüge. Im Herbst 2020 rollte die FU das Verfahren jedoch neu auf, weil es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rüge gegeben hatte.
In einer zentralen Stelle sind die beiden Analysen einander sogar diametral entgegengesetzt.

Die Rüge hatte die FU noch damit begründet, der Kern der Arbeit, vor allem im empirischen Teil, und ihre wissenschaftliche Leistung würden von den Mängeln nicht infrage gestellt. Auch würden die beanstandeten Stellen nicht „überhandnehmen“.

Viele der beanstandeten Stellen in theoretischen Grundlagen

Jetzt urteilt das neue Gremium genau andersherum: Die Verstöße würden eben doch die gesamte Arbeit „prägen“. Der neue Bericht geht auch explizit darauf ein, dass sich viele der beanstandeten Stellen im zweiten Kapitel finden, das keine empirischen Inhalte hat, sondern theoretische Grundlagen diskutiert.

Der Auffassung, Zitierfehler im Theorieteil seien nicht ganz so relevant, widersprechen die Prüfenden vehement: „Die Bedeutung dieses Kapitels für die Gesamtbewertung des wissenschaftlichen Ertrags der vorliegenden Arbeit kann kaum überschätzt werden.“

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Es sei als analytischer Rahmen für die empirische Fallstudie Giffeys sehr wohl entscheidend für die gesamte Dissertation. Giffey wurde im Jahr 2010 am Otto-Suhr-Institut der FU mit einer Arbeit zum Thema „Europas Weg zum Bürger“ promoviert.

Aus dem Prüfbericht wird nun auch deutlich, dass die Prüfenden noch einmal eigene Recherchen anstrengten, unter anderem durch den Einsatz der Plagiatssoftware „PlagScan“. Die Dokumentation der Plattform „VroniPlag Wiki“, die den Fall zuerst öffentlich gemacht hatte, sei ebenso wie der Bericht des ersten Prüfgremiums zusätzlich „detailliert diskutiert und genutzt“ worden.

Insgesamt habe es sechs Sitzungen des Prüfgremiums gegeben. Diesem gehörten sieben Mitglieder an. Sechs waren Professorinnen und Professoren aus dem Bereichen Politikwissenschaften und Jura der FU, einer auswärtig, sowie ein wissenschaftlicher Mitarbeiter aus den Politikwissenschaften der FU.

Vorwürfe von VroniPlag Wiki bestätigt

Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Humboldt-Universität und engagiert beim Plagiatsportal VroniPlag Wiki, lobt die „absolute Transparenzoffensive der FU“, unter anderem eine komplette Analyse von Giffeys Verstößen öffentlich zu machen und dabei auch die vielen Blind- und Fehlzitate anzusprechen.

Ein Foto von der Fassade des OSI.
Am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin wurde Giffey 2010 promoviert. 

© imago images/Jürgen Ritter

Kennzeichnend für den sehr sorgfältigen Bericht seien die ausführlichen Begründungen für die Empfehlung, den Doktorgrad zu entziehen. So werde gezeigt, dass die Bewertung der Arbeit durch die Doktormutter mit der Note „magna cum laude“ auf einer Täuschung beruht habe.

Denn anders als Tanja Börzel schrieb, legte Giffey keine „äußerst kenntnisreiche Aufarbeitung des Standes der Forschung“ vor, sondern auch diese vermeintliche eigene Aufarbeitung war vielfach einfach abgeschrieben, erklärt Dannemann. Die Plagiats-Untersuchung von VroniPlag Wiki werde in sehr vielen Punkten bestätigt.

Dass die Kommission statt 119 durch die Plagiatsexperten beanstandeten Stellen lediglich 69 Stellen monieren, sei in Ordnung, so Dannemann. VroniPlag Wiki habe in dieser Dokumentation „mit einem sehr feinen Kamm gearbeitet“.

Hajo Funke: Die Wähler sollen urteilen

Der ehemalige Professor des Otto-Suhr-Instituts Hajo Funke, hält die Entscheidung der FU für angemessen. Er kritisiert, dass die Entscheidungsfindung an der FU grundsätzlich zu lange gedauert habe: „Hätte die FU für die erste Kommission für genügend Unabhängigkeit gesorgt, hätte sich für die FU dieser Fehler vermeiden lassen.“

Funke hält es für legitim, dass Giffey trotz der Aberkennung nun an der Kandidatur zur Regierenden Bürgermeisterin festhält: „Schließlich haben die Wählerinnen die Chance, ihr Verhalten am 26. September 2021 zu beurteilen.“

Dass Giffey Empfehlungen gefolgt ist, vom Tragen des Doktortitels abzusehen und im Falle der Aberkennung als Bundesfamilienministerin zurückzutreten, hält der Politikwissenschaftler für richtig. So habe sie sich, die „für sie wichtigen Chancen eines politischen Engagements“ erhalten.

Brief des FU-Präsidenten an Giffey

In seinem Schreiben an Giffey vom Donnerstag (dem sogenannten Entziehungsbescheid) erklärte der FU-Präsident Günther M. Ziegler, dass das FU-Präsidium davon ausgehe, dass durch die fälschlicherweise erteilte Rüge der ersten Begutachtung, nach dem Giffey den Doktortitel hätte behalten dürfen, der Politikerin kein Schaden entstanden sei.

Das Vertrauen Giffeys auf den Bestand dieses Bescheids vom 30.10.2019 hat nach Auffassung des FU-Präsidiums kein hohes Gewicht gehabt, da dies seinerzeit in der Presse und von Juristen umgehend als fragwürdig und rechtswidrig kritisiert worden war.

Es liege auch nicht nahe, dass Giffey wesentliche Nachteile daraus entstanden sind, dass sie erst im Mai dieses Jahres als Bundesfamilienministerin zurückgetreten ist – und nicht schon nach der fälschlich erteilten Rüge. Die Aufhebung der Rüge und der nun erfolgte Entzug des Doktortitels hält das Präsidium im öffentlichen Interesse für geboten.

Zwar habe die damit verbundene Beeinträchtigung des öffentlichen Ansehens für eine Politikerin ein besonderes Gewicht. Doch „das Interesse am Schutz der Mindestanforderungen wissenschaftlicher Arbeit, das Vertrauen in die mit dem Doktorgrad verbundene wissenschaftliche Qualifikation und das Ansehen der Freien Universität“ würden es erfordern, Giffey auch diese Nachteile zuzumuten.

In dem Schreiben weist der FU-Präsident explizit auch auf die Feststellung der neuen Untersuchungskommission hin, dass Giffey „mindestens mit bedingtem Vorsatz“ getäuscht habe. Giffey hingegen spricht von Fehlern, die „weder beabsichtigt noch geplant“ gewesen seien.

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