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Ein Mann vor dem Google-Gebäude in Zürich.

© REUTERS/Arnd Wiegmann/File Photo

Update

Wird das Internet jetzt gut?: So will die EU die großen Web-Plattformen in die Pflicht nehmen

Die EU-Kommission hat ein Gesetzespaket für Digitalplattformen vorgestellt. Es könnte verändern, wie viele Millionen EU-Bürger das Internet nutzen. Ein Überblick.

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Techkonzerne sollen sich in der EU künftig an strenge Regeln halten müssen. Die Onlinewelt müsse zu einem sicheren Raum werden, sagte Margrethe Vestager am Dienstag. Als EU-Kommissionsvizepräsidentin ist sie für Digitales zuständig. Verbraucher sollten auf die Informationen und Produkte vertrauen können, die sie im Netz finden. Zusammen mit Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat sie deshalb ein lang erwartetes Gesetzespaket für Digitalplattformen vorgestellt. Es soll die inzwischen 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen und die teils unterschiedlichen Regeln für Online-Plattformen europaweit harmonisieren. Zudem will die EU-Kommission die Macht dominanter Plattformen begrenzen.

Vestager erklärte, das sei wie Anfang des 20. Jahrhunderts, als die ersten Autos auf den Straßen unterwegs waren. Damit kein Chaos ausbreche, habe man in Cleveland, Ohio, die erste Ampel aufgestellt. Heute müsse man hingegen mit neuen Regeln auf den zunehmenden Datenverkehr im Netz reagieren.

Mit dem Digital Services Act, dem ersten Teil des Gesetzespakets, soll es erstmals Regeln speziell für große Plattformen („very large platforms“) geben. Darunter dürften gemessen an ihrer Nutzerzahl vor allem die sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter fallen. Sie müssten aufgrund ihrer Reichweite (ab 45 Millionen Nutzern in der EU) gesondert reguliert werden, da sie eine herausragende Stellung etwa bei der Verbreitung von Informationen und Meinungen hätten. Die Kommission sieht „keine Alternative oder weniger einschneidende Maßnahmen“, als diese unter verschärfte Aufsicht und Regulierung zu stellen.

Das kommt auf die GAFA zu

Weil „gesellschaftliche Gefahren“ von den Plattformen ausgingen, müssten sie „systemische Risiken“ besser adressieren. Grundsätzlich ist ein eigenes Risiko-Management der Plattformen vorgesehen, um gegen den Missbrauch ihrer Plattform (etwa den Verkauf illegaler Produkte oder Verbreitung illegaler Inhalte) und ihre Auswirkung auf die Grundrechte, etwa durch die spezifische Ausgestaltung ihrer Algorithmen, vorzugehen. Dazu müssen Plattformen externe Prüfungen beziehungsweise Audits zulassen und „alle dafür relevanten Daten“ teilen. Die Ergebnisse müssen die Plattformen vorlegen: Auf dieser Basis wird entschieden, ob sie sich ausreichend an die Regeln halten.

Der Digital Services Act definiert auch die Haftungsregeln für Plattformen neu, beziehungsweise passt die bestehenden Regeln aus der E-Commerce-Richtlinie an die heutige Zeit an. Es bleibt dabei, dass Plattformen keine generelle Monitoringpflicht für die Inhalte auferlegt wird. Grundsätzlich ausgenommen bleiben von der Haftung sollen Dienste wie Hosting-Provider, Netzwerkanbieter oder Email-Dienste, die Informationen nur speichern oder weiterleiten. Wenn diese dennoch auf Eigeninitiative Maßnahmen etwa gegen illegale Inhalte ergreifen, profitieren sie trotzdem weiter von den Haftungsausnahmen. In dem Fall, dass ein Anbieter Kenntnis darüber erlangt, dass auf seiner Plattform illegale Inhalte oder Produkte zu finden sind, ist den Anordnungen der Behörden der Mitgliedstaaten Folge zu leisten.

Die für Digitales zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager stellt die Pläne für die Regulierung der Techkonzerne vor.
Die für Digitales zuständige EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager stellt die Pläne für die Regulierung der Techkonzerne vor.

© AFP

Online-Dienste benötigen, – sofern sie keinen Firmensitz in der Europäischen Union haben – einen rechtlichen Vertreter. Dieser haftet auch, wenn sie sich nicht an die Regeln des Digital Services Act halten. Plattformen sollen außerdem ermöglichen, dass Mitteilungen von sogenannten „Trusted Flaggers“ priorisiert behandelt werden. Das können etwa Behörden oder Organisationen sein, die auf das Aufspüren von speziellen illegalen Inhalten spezialisiert sind.

Beim Sperren oder Löschen von Inhalten sollen Plattformen die Meinungsfreiheit in die Entscheidung mit einbeziehen. Den Nutzern soll erleichtert werden, gegen Entscheidungen der Plattformen vorzugehen. Die Plattform soll ihre Gründe ausführlich darlegen müssen. Große Plattformen sollen zudem sicherstellen, dass ihre Nutzer „angemessen informiert“ sind. So sollen sie ihnen zum Beispiel ihren Algorithmus erklären. „Nutzer sollen eine bessere Vorstellung davon bekommen, wer sie beeinflussen will“, sagte Vestager.

Bei der Werbung soll es mehr Transparenz geben

Für die Onlinewerbung soll es klare Transparenzregeln geben. So sollen Nutzer erkennen können, bei welchen Inhalten es sich um Anzeigen handelt und wer dahinter steckt. Außerdem sollen den Nutzern die Parameter angezeigt werden, die darüber bestimmen, wer eine bestimmte Anzeige sieht. Die großen Plattformen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, einen öffentlichen Zugang zu ihrem Werbearchiv zu schaffen. So sollen mögliche negative Folgen von Onlinewerbung besser überwacht und erforscht werden können.

In „außergewöhnlichen“ Krisensituationen wie während einer Pandemie soll die Kommission das Recht bekommen, ein sogenanntes „Krisenprotokoll“ zu veranlassen, um verlässliche Informationen schnell verbreiten und der Verbreitung von Desinformation entgegenwirken zu können. Diese Maßnahmen sollen explizit nicht auf eine allgemeine Verpflichtung der Plattformen hinauslaufen, die von ihnen übermittelten Informationen zu überwachen oder aktiv nach illegalen Inhalten zu suchen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstützt das Vorhaben.
Binnenmarktkommissar Thierry Breton unterstützt das Vorhaben.

© REUTERS

Als neue Aufsichtsbehörde sollen in jedem Mitgliedstaat so genannte Digital Services Coordinators eingesetzt werden. Vergleichbar sind diese mit den Datenschutzbehörden. Denkbar wäre auch, dass sie diese neuen Aufgaben übernehmen. Personen oder Organisationen sollen dann Beschwerden bei der Datenschutzbehörde oder der neugeschaffenen Einrichtung in ihrem Land einreichen können. Zudem soll dann auf europäischer Ebene ein übergeordnetes European Board for Digital Services eingerichtet werden, indem sich die Landesbehörden austauschen und koordinieren.

Im Zweifel werden hohe Strafen fällig

Die Kommission soll aber auch selbst tätig werden können, wenn einzelne Landesbehörden untätig bleiben oder Verstöße sehr großer Plattformen nicht abgestellt werden. Zu entsprechenden Untersuchungen soll der Kommission das Recht eingeräumt werden, umfassend auf alle nötigen Daten, Dokumente und Informationen der Plattform zugreifen zu können. Als Strafe dürfen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Wenn falsche, unvollständige oder irreführende Informationen zur Verfügung gestellt werden, kann die Strafe bis zu einem Prozent des Jahresumsatzes betragen.

[Mehr zum Thema: EU-Digitalkommissarin Margrethe Vestager im Interview - „Chinesische Firmen müssen nach unseren Regeln spielen“ (T+)]

Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken, der für den Rechtsauschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht zum DSA verfasst hatte, begrüßt, dass die Online-Plattformen nun endlich einen Rechtsrahmen bekämen, der „die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer“ schütze. An einigen Stellen sei die Kommission aber nicht weit genug gegangen. So würden Transparenzauflagen für Onlinewerbung nicht ausreichen, um die Hauptursache für die Verbreitung von Desinformation und schädlicher Inhalte anzugehen: das Geschäftsmodell der personalisierten Werbung. Jetzt hofft er auf den weiteren Prozess: „Im Europäischen Parlament haben wir jetzt die Gelegenheit nachzubessern, damit die Europäische Union ein echtes Digitales Grundgesetz erhält“, sagte Wölken.

Aus der Techbranche selbst kam Lob an dem Vorhaben der EU-Kommission. „Die heute vorgelegten Entwürfe sind die bedeutendsten und umfassendsten Änderungen der europäischen Internet-Regulierung seit 20 Jahren“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Der Digital Services Act muss die Grundlagen des freien Internets stärken."

Kleine Anbieter sollen es am Markt leichter haben

Der zweite Teil des Gesetzespakets ist der Digital Markets Act (DMA), den die EU-Kommission ebenfalls am Dienstag vorgestellt hat. Damit soll der Wettbewerb gesichert und eine Monopolbildung verhindert werden. „Wenn sich mehr und mehr Märkte digitalisieren, geraten sie in Gefahr zu kippen und monopolisiert zu werden“, hatte Vestager im Vorfeld gesagt. Aufgrund von Netzwerkeffekten und der Art, wie digitale Märkte funktionieren, sei diese Gefahr inhärent. Als neue Form der Ex-Ante-Regulierung soll als neues Instrument die Möglichkeit geschaffen werden, Marktuntersuchungen durchzuführen, um Monopolbildungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Wo sich bereits „Gatekeeper mit einer De-Facto-Marktmacht“ gebildet haben, sollen zudem neue Regeln aufgestellt werden. Dabei sollen bestimmte Praktiken wie die Selbstbevorzugung untersagt werden.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission am Dienstag. Mit seinem französischen Kollegen Bruno Le Maire hatte er sich schon im vergangenen Jahr für strengere Wettbewerbsregeln für Techkonzerne stark gemacht. "Es freut mich, dass die Europäische Kommission diese Vorschläge aufnimmt und während der deutschen Ratspräsidentschaft neue Regeln für digitale Märkte zur Diskussion stellt", sagte Altmaier.

Bis tatsächlich neue Regeln in Kraft sind, dürften allerdings noch einige Jahre vergehen. Zunächst einmal müssen sich die EU-Staaten sowie das Europaparlament auf eine Linie bei dem komplexen Vorhaben verständigen. Dann müssen beide Seiten noch einen Kompromiss miteinander finden und die Vorgaben in den Ländern umgesetzt werden.

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