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Das Logo des deutschen Pharmaunternehmens Boehringer Ingelheim ist in seinem Gebäude in Shanghai, China, am 1. Februar 2019 zu sehen. (Archivfoto)

© REUTERS/China Stringer Network

Wegen illegaler Preisabsprachen: Arzneimittel-Kartell muss Millionenstrafe zahlen

Jahrelang hatten mehrere Pharmakonzerne illegale Preisabsprachen getroffen. Die EU-Kommission verhängte nun eine Millionenstrafe – der Großteil entfällt auf den deutschen Hersteller Boehringer.

Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat die Europäische Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro gegen fünf Pharmaunternehmen verhängt.

Der Großteil davon – 10,4 Millionen Euro – entfällt auf den deutschen Pharma-Hersteller Boehringer, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte.

Unerlaubte Absprachen von 2005 bis 2019 zwischen sechs Unternehmen

Über insgesamt fast 14 Jahre hatten die beteiligten Unternehmen sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht und einen Mindestverkaufspreis für ein pharmazeutisches Mittel festgelegt.

Dabei handelte es sich um Butylscopolamin, ein wichtiger Ausgangsstoff zur Herstellung des Arzneimittels Buscopan und wirkstoffgleicher Arzneien, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden.

Absprachen soll es den Angaben nach im Zeitraum von November 2005 bis September 2019 gegeben haben. Beteiligt waren neben Boehringer die Unternehmen Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Linnea, Transo-Pharm und C2 Pharma.

Alle sechs Unternehmen räumten Kartellbeteiligung ein

C2 Pharma entgeht demnach aufgrund der Kronzeugenregelung einer Geldstrafe. Die Firma hatte die EU-Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt. Die Geldbußen von Transo-Pharm und Linnea wurden aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der Kommission ebenfalls teils deutlich gesenkt.

Auch Boehringer habe einen Rabatt von zehn Prozent bekommen, weil die Rheinland-Pfälzer ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt hätten, so die Kommission.

Alle sechs Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

Boehringer akzeptiert Entscheidung der EU-Kommission

Bei der Festsetzung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission den Wert der Butylscopolamin-Verkäufe, „die Art der Zuwiderhandlung sowie ihre Komplexität, ihre geografische Reichweite und ihre Dauer“.

Boehringer erklärte, das Unternehmen akzeptiere die Entscheidung. Während der Untersuchung habe man vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet. Der Konzern verfolge „eine Null-Toleranz-Politik gegenüber illegalen oder rechtswidrigen Geschäftspraktiken“.

Betroffene können vor Gericht Schadensersatz geltend machen

Eine Untersuchung in dem Verfahren läuft derweil weiterhin gegen die Firma Alchem. Sie soll sich ebenfalls an dem Kartell beteiligt haben, stimmte einem Vergleich aber nicht zu.

Die Wettbewerbshüter betonten zudem, dass jeder von dem wettbewerbswidrigen Verhalten Betroffene vor Gericht Schadenersatz fordern könne.

Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldbuße verhängt habe, könne Schadenersatz geltend gemacht werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert werde. (AFP/dpa)

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