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Handelsabkommen umfassen nicht selten mehrere tausend Seiten.

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Trotz Handelsabkommen: Darum nutzen viele EU-Firmen keine Zollerleichterungen

Jeder dritte Exporteur zahlt lieber hohe Zölle, als sich mit der Bürokratie von Abkommen herumzuschlagen. Das kostet Milliarden.

Von Laurin Meyer

Eigentlich sollen sie den weltweiten Handel einfacher und günstiger machen: Handelsabkommen. In den vergangenen Jahren hat die EU zahlreiche Verträge mit Partnerländern unterzeichnet. Ihre volle Wirkung konnten die jedoch nicht entfalten. Trotz Abkommen zahlt fast jede dritte Exportfirma aus der EU lieber den vollen Zollsatz, den die Welthandelsorganisation (WTO) vorsieht. Der Grund: der bürokratische Aufwand, der mit den Abkommen einhergeht.

Die Zahlen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nun mit Verweis auf die EU-Kommission in einem Positionspapier veröffentlicht. Demnach greifen EU-Firmen immer seltener auf die Vorzüge von Handelsabkommen zurück. Im vergangenen Jahr nutzten nämlich noch mehr als 77 Prozent vereinbarte Zollvergünstigungen. Vor allem beim Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta), das 2017 vorläufig in Kraft getreten ist, scheinen die Hürden hoch zu sein. Hier verzichten noch fast zwei Drittel der Exporteure aus der EU auf die Zollvorteile.

Die deutsche Exportwirtschaft dürfte auf ähnlich hohe Zahlen kommen, mutmaßt der DIHK. Konkrete Erhebungen gibt es nicht, da die EU-Kommission nicht nach Mitgliedstaaten unterteilt. Fest stehe jedoch: „Auch deutsche Unternehmen zahlen jedes Jahr viele Milliarden Euro unnötiger Zölle“, sagt Melanie Vogelbach, DIHK-Leiterin für Internationale Wirtschaftspolitik. Die Kosten müssten am Ende auch die Verbraucher tragen, denn die Produkte werden teurer.

Eine Hauptursache sieht der DIHK in den sogenannten Ursprungsregeln. Diese legen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt noch als EU-Ware gilt – und deshalb beim Export in ein Partnerland zu reduzierten Zöllen eingeführt werden kann. Süßwarenhersteller dürfen beispielsweise nur begrenzt Kakao und Zucker aus Drittländern verarbeiten, um ein europäisches Etikett zu bekommen. Das Problem: Die Regeln unterscheiden sich je nach Partnerland und Abkommen mitunter deutlich.

„Hier brauchen die Unternehmen übergreifende Ursprungsregeln“, sagt Vogelbach. „Damit Zollvorteile in möglichst vielen Unternehmen ankommen, sollten bestehende Abkommen überarbeitet und neue Abkommen praxisnäher gestaltet werden.“ Schon heute verfügt die EU über 41 Handelsabkommen mit 72 Ländern, weitere sollen demnächst folgen. Derzeit verhandelt die EU etwa mit Australien und Neuseeland, auch mit Vietnam und Singapur sind künftige Abkommen vereinbart.

Abkommen mit Japan offenbar noch komplizierter

Beim erst seit Februar geltenden Freihandelsvertrag mit Japan haben die Verhandlungsführer die Chance offenbar verpasst, die Anforderungen möglichst einfach zu halten. Auch hier befürchtet der DIHK deshalb, dass Auflagen die europäischen Exporteure abschrecken könnten. Denn die Japaner verlangen ausführliche Lieferantenerklärungen, die die Warenherkunft über die gesamte Lieferkette dokumentieren.

Die Folge: ein riesiger bürokratischer Mehraufwand, heißt es aus der Wirtschaft. „Der Beratungsaufwand für den japanischen Markt ist derzeit sehr hoch“, erklärt Vogelbach. Zwei Drittel der Industrie- und Handelskammern geben an, dass Mitgliedsunternehmen nochmals mehr Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen brauchen als beim Freihandelsabkommen mit Kanada.

Exporteure bekommen kaum Hilfe

Das liege auch daran, dass sich Unternehmen nur sehr schwer über Handelsanforderungen informieren könnten, beklagt der DIHK. Zwar würden Internetportale der EU vereinzelt Informationen ausgeben, wenn Unternehmen die jeweilige Zolltarifnummer ihrer Produkte eingeben. Wer aber etwa die Ursprungsregeln im Detail herausfinden will, muss durch die einzelnen Abkommen blättern. Und die umfassen meist mehrere tausend Seiten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten sich das nicht leisten, erklärt Vogelbach. Hier müsse die EU einen besseren Zugang zu den wichtigsten Informationen bieten, etwa mithilfe eines Online-Ursprungsrechners.

Aus den bürokratischen Auflagen für Exporteure haben andere längst ein eigenes Geschäft gemacht. Die österreichische Firma MIC bietet etwa Zollsoftware an, mit der Unternehmen ihre Zollvorgänge automatisieren können. Das System hilft beim Ausfüllen der Unterlagen und kommuniziert mit den jeweiligen Behörden.

Überwachung mit der Datenbrille

Die Innovationsabteilung der DHL setzt hingegen auf Augmented Reality, die sogenannte erweiterte Realität, zu denen etwa smarte Computerbrillen gehören. Die Idee: Logistiker könnten mithilfe einer solchen Brille ausgefüllte Handelsdokumente nach Schlüsselwörtern durchsuchen, bekommen automatisch Änderungen vorgeschlagen oder den Warencode korrigiert.

Ausländische Exporteure nutzen Handelsabkommen im Vergleich zu EU-Firmen übrigens deutlich häufiger. Nur jedes achte Unternehmen, das Waren in die EU einführt, lässt Zollvorteile liegen.

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