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Catherine von Fürstenberg-Dussmann hält die Mehrheit am Unternehmen.

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Streit ums Erbe: Zwei zu Null für Catherine Dussmann

Mutter und Tochter streiten um das Erbe des Berliner Unternehmers Peter Dussmann. Nun fällt auch das zweite Gutachten zugunsten der Mutter aus.

Catherine von Fürstenberg-Dussmann kann demnächst mit Zuversicht vor Gericht erscheinen. Vielleicht noch in diesem Jahr, vermutlich aber erst Anfang 2020 wird sich das Berliner Landgericht mit dem Erbstreit im Hause Dussmann befassen. Tochter Angela klagt gegen die Mutter Catherine. Das Verfahren ist bald fünf Jahre alt und kommt langsam auf die Zielgerade, weil der vom Gericht bestellte Gutachter inzwischen seine zweite Stellungnahme abgeliefert hat. Pedro Faustmann, Neurologe aus Bochum, bestätigt das, was Fürstenberg-Dussmann schon immer behauptet: Ihr Ehemann Peter Dussmann war bei Sinnen und fähig, sein Testament zugunsten der Ehefrau und zum Schaden der Tochter zu verändern. Die „kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten“ seien ausreichend gewesen, heißt es in der jüngsten Stellungnahme Faustmanns, eine „adäquate Kommunikation mit Herrn Dussmann war möglich“. Diese Einschätzung ist womöglich ein paar Hundert Millionen Euro wert, denn das Gutachten kann den Erbstreit entscheiden.

Seit 2013 dauert der Streit schon an

Der Unternehmer Peter Dussmann war nach mehreren Schlaganfällen ein Pflegefall geworden. Im Krankenbett änderte er am 25. Mai 2010 das Testament: Statt einer Erbquote von 50:50 für Mutter und Tochter gab es nun für die Ehefrau 75 Prozent am Milliardenkonzern und nur noch den Pflichtteil von 25 Prozent für die Tochter. Im September 2013 starb Peter Dussmann kurz vor seinem 74 Geburtstag.

Die Tochter klagte gegen die Testamentsänderung und wirft ferner der Mutter Erbunwürdigkeit vor, da sie das erste Testament durch ein mutmaßlich unkorrektes und auf Catherine Dussmanns Betreiben zustande gekommenes zweites Testament ersetzt habe. Der Vater, so die Argumentation, sei viel zu schwer beeinträchtigt gewesen, um eine Testamentsänderung nach eigenem Willen durchzuführen. Vielmehr habe die Mutter das veranlasst, und der Wille des Vaters wurde entstellt, wie die Juristen sagen.

Im Krankenbett änderte er sein Testament: Peter Dussmann.
Im Krankenbett änderte er sein Testament: Peter Dussmann.

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Aus neurologisch-psychiatrischer und medizinischer Sicht kann eine Testierunfähigkeit bei Peter Dussmann am 25. Mai 2010 nicht festgestellt werden, heißt es im ersten Gutachten Faustmanns, das er Anfang 2018 vorlegte. Auf 164 Seiten fasste der Neurologe zusammen, was ihm bei der Sichtung der 5000 Seiten Aktenmaterial relevant erschien. Faustmann ist auf die Akten angewiesen, denn von den drei Personen, die am 25. Mai 2010 zugegen waren, lebt nur noch der Notar. Und der verließ sich damals auf die Expertise des Arztes, der, ein Freund der Familie, Dussmann Testierfähigkeit bescheinigte. Peter Dussmann wurde damals der Text des Testaments vorgelesen, das der Arzt als Zeuge unterzeichnetet. Juristisch ist das korrekt. Damit war die Testamentsänderung zulasten der Tochter Angela vollzogen.

Dussmann macht zwei Milliarden Euro Umsatz im Jahr

Peter Dussmann war ein herausragender Unternehmer. Aus einem Haushaltsservice für Junggesellen machte er einen der größten Dienstleistungskonzerne des Landes mit zwei Milliarden Euro Umsatz und 60 000 Mitarbeitern. 1981, kurz vor der Geburt der Tochter Angela, das einzige Kind der Eheleute Dussmann, verfügt er in einem handschriftlichen, knapp zwei Seiten umfassenden Testament, dass Ehefrau und Tochter ihn jeweils zur Hälfte beerben mögen. Dieses Testament sollte fast 30 Jahre gültig bleiben. Bis zum 25. Mai 2010.

Hier waren sie noch glücklich: Peter Dussmann, seine Frau Catherine und seine Tochter Angela.
Hier waren sie noch glücklich: Peter Dussmann, seine Frau Catherine und seine Tochter Angela.

© picture-alliance / dpa

Angela heiratete 2006 den Esoteriker Ronald Göthert. Der Vater war entsetzt über die Wahl der Tochter und gründete eine Stiftung, damit nach seinem Tod das Ehepaar Göthert nur ja nicht direkt Einfluss nehmen kann auf die Firma. Und er änderte das Testament. Oder ließ es Catherine Dussmann ändern, wie die Tochter meint?

Im Frühjahr 2015 stellen die Tochter und ihre Anwälte die Testierfähigkeit infrage. Öffentlich wird aus Krankenakten zitiert, wonach Peter Dussmann bisweilen auf das Pflegepersonal losging und überhaupt häufiger Aussetzer hatte, die darauf schließen ließen, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne war. Gutachter Faustmann kommt zu einem anderen Schluss – und wird prompt von Angelas Anwälten unter Beschuss genommen. Faustmann haben die Unterlagen nicht vollständig gesichtet. Eigene Gutachter werden gegen Faustmann aufgefahren. Das Gericht wiederum, das Faustmann bestellt hatte, fordert diesen daraufhin zu einem ergänzenden Gutachten auf, das nun vorliegt und auf 26 Seiten die Aussage des ersten Gutachtens bestätigt: Peter Dussmann war testierfähig. Damit steht es 2:0 für die Mutter.

Derweil geht das Leben im Hause Dussmann weiter, die Geschäfte laufen gut, und auch die Gesellschafterinnen - Mutter wie Tochter - bemühen sich, den Erbkonflikt vom Konzern fernzuhalten. Seit Jahren haben sich die Beiden nicht gesehen. Ein Vergleich scheint ausgeschlossen – die Anwälte und Berater freuen sich.

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