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Manche Unternehmen überleben die Krise nicht.

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Exklusiv

Sanierung soll erleichtert werden: Justizministerin Christine Lambrecht will Insolvenzen verhindern

Ein neues Gesetz soll Firmen, die wegen der Coronakrise Probleme haben, helfen. Einzelne Gläubiger sollen Sanierungen nicht blockieren dürfen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einem neuen Gesetz Unternehmen davor bewahren, Insolvenz anmelden zu müssen. Stattdessen soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, frühzeitig Sanierungen einzuleiten, heißt es in dem Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, der derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird.

"Von den neuen Möglichkeiten werden insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, obwohl sie weiterhin über ein überzeugendes Geschäftsmodell verfügen", sagte Lambrecht dem Tagesspiegel. Der Entwurf biete einen "modernen und effektiven Rahmen für die Unternehmenssanierung". "Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen können", betonte die Ministerin.

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Einzelne Gläubiger sollen Sanierung nicht blockieren dürfen

Das neue Gesetz sieht vor, dass einzelne Gläubiger ein Sanierungsvorhaben nicht mehr blockieren können, wenn das Konzept von der Mehrheit der Gläubiger unterstützt wird. Der neue Rechtsrahmen gebe betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung der Vertragspartner belastende Verträge zu beenden oder anzupassen, wenn das erforderlich ist, um eine Insolvenz abzuwenden, so Lambrecht.

Zeitlich soll die Regelung möglichst nahtlos an die bisher geltenden, coronabedingten Erleichterungen beim Insolvenzrecht anschließen.

Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, will mit einer Insolvenzrechtsreform ermöglichen, dass Unternehmen weitergeführt werden.
Christine Lambrecht, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, will mit einer Insolvenzrechtsreform ermöglichen, dass Unternehmen weitergeführt werden.

© imago images/photothek

Unternehmen, die zwar überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, brauchen derzeit keinen Insolvenzantrag zu stellen. Die Befreiung von der Antragspflicht soll Firmen helfen, die obwohl sie eigentlich wettbewerbsfähig wären, durch die Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Regelung sollte ursprünglich nur bis zum 30. September dieses Jahres gelten, ist aber bis Jahresende verlängert worden.

Zeitraum für Überlebensprognose wird verkürzt

Nach Auslaufen dieser Regelung soll zum Anfang nächsten Jahres das neue Gesetz greifen. Es soll die Frist für einen Insolvenzantrag für überschuldete Firmen dauerhaft von drei auf sechs Wochen verlängern. Zudem soll der Überschuldungsprüfung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt werden, der auch auf die derzeitigen Prognoseunsicherheiten Rücksicht nimmt.

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Für die Prognose, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, soll künftig statt eines zweijährigen ein einjähriger Prognosezeitraum reichen. Während der Coronakrise soll der Zeitraum für die Prüfung, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, sogar auf vier Monate eingeschränkt werden.

Dadurch soll verhindert werden, dass Unternehmen, die coronabedingt erhebliche Umsatzeinbrüche erleiden, Insolvenzanträge allein aufgrund krisenbedingt bestehender Prognoseunsicherheiten stellen müssen, betonte ein Sprecher des Ministeriums.

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