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Ein Schild weist die Richtung zum Nord Stream 2 Gebäude in Lubmin.

© Reuters/Hannibal Hanschke

Mit Sitz in Schwerin: Nord Stream 2 gründet deutsche Tochterfirma

Für die Zertifizierung fehlte dem Unternehmen eine deutsche Tochterfirma. Mit „Gas for Europe“ kann es für die Pipeline weitergehen – wann ist jedoch unklar.

Der nächste Schritt ist getan: Nord Stream 2 hat ein deutsches Tochterunternehmen gegründet, um die Zertifizierung der Gaspipeline zu erhalten. Die Gastransportgesellschaft Gas for Europe GmbH habe ihren Sitz in Schwerin, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Die Bundesnetzagentur hatte im November ein Zertifizierungsverfahren ausgesetzt und eine entsprechende Auflage erteilt.

Gas for Europe werde Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teils der Pipeline, hieß es in der Mitteilung. Dazu gehören demnach der rund 54 Kilometer lange Leitungsabschnitt in deutschen Territorialgewässern sowie die Anlandestation in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Geschäftsführer sei Reinhard Ontyd bestellt worden. Er sei im Management verschiedener Energieunternehmen tätig gewesen.

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Die Gas for Europe wird nach eigenen Angaben nun alle Anstrengungen darauf ausrichten, die Anforderungen zur Fortsetzung des Zertifizierungsverfahrens zu erfüllen.

Die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland ist fertiggestellt, aber nicht in Betrieb. Eine Zertifizierung eines unabhängigen Transportnetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Die Bonner Behörde hatte das Verfahren im November vorerst gestoppt und darauf verwiesen, dass der Transportnetzbetreiber ein Unternehmen nach deutschem Recht sein müsse.

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Die Nord Stream 2 AG hat ihren Sitz im schweizerischen Zug. Durch die Pipeline sollen jährlich etwa 55 Milliarden Kubikmeter Gas fließen.

Die Bundesnetzagentur kann nach eigenen Angaben derzeit nicht prognostizieren, wann das Verfahren wieder aufgenommen werden kann. „Das Zertifizierungsverfahren bleibt so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die Unterlagen der Tochtergesellschaft auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen“, teilte die Behörde mit. (dpa)

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