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E-Roller-Knäuel im Berliner Regierungsviertel (Archivbild).

© dpa/Bernd von Jutrczenka

Nach dem Verbots-Votum in Paris: Polizeigewerkschaft fordert strengere Regeln für E-Scooter

Höhere Bußgelder, mehr Belehrungen, Alkoholverbot: Geht es nach der GdP, wird die Nutzung der kleinen Flitzer schärfer reglementiert. Zudem verlangt sie mehr Initiative der Verleiher.

Nach dem angekündigten Aus für leihbare E-Roller in Paris hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine stärkere Regulierung der Verkehrsmittel auch hierzulande gefordert.

„Aus unserer Sicht müssen wirksame Möglichkeiten für mehr Sicherheit geprüft werden, darunter höhere Bußgelder, intensivierte Belehrungen oder ein Alkoholverbot“, sagte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft, Michael Mertens, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Vor allem die Verleiher seien in der Pflicht, mehr zur Verkehrssicherheit beizutragen, fuhr Mertens fort. „Bis jetzt fehlt es dazu am Willen der Verleiher.“

Zu den Kritikpunkten gehörten etwa die Park- und Abstellsituation für die Roller und die Geschwindigkeit. „E-Scooter sind zu schnell“, sagte der Gewerkschafter und warnte vor schwerwiegenden Folgen bei einem Unfall.

Bei 20 Kilometern pro Stunde könne ein Unfall „schwerwiegende Folgen“ haben. „Ein Teilerfolg wäre es, die Geschwindigkeit der Scooter auf prinzipiell 15 km/h zu drosseln“, so Mertens.

Die Probleme ähnelten sich zudem bundesweit. „Die Kritikpunkte sind nahezu überall gleich: Die Park- und Abstellsituation einerseits sowie das Gefühl der Freiheit auf den Scootern, das zu fehlender Sorgfalt für Fragen der Verkehrssicherheit führen kann“, sagte Mertens.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums verwies gegenüber der „Rheinischen Post“ allerdings auf die Zuständigkeit der Länder: „Ob und wo E-Tretroller, die ortsunabhängig zur Vermietung angeboten werden, im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, liegt in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer.“

Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien berechtigt, Vermietern das Anbieten von Sharing-Elektrokleinstfahrzeugen nur unter bestimmten Maßgaben zu erlauben. Dies könnten zum Beispiel ausgewiesene Abstellflächen sein.

Paris als Vorbild?

Bei einer Bürgerbefragung in Paris stimmte am Sonntag eine überwiegende Mehrheit von 89 Prozent gegen Leih-Scooter. Die Stadt will zum September den Verleih von E-Rollern verbieten.

In der Abstimmung votierten knapp 90 Prozent für ein Verbot der Leihroller. Allerdings lag die Wahlbeteiligung bei weniger als acht Prozent.

Paris ist damit die erste europäische Großstadt, die solch einen Schritt nach einer stadtweiten Abstimmung gehen will. Bürgermeisterin Anne Hidalgo kündigte an, dass es vom 1. September an keine Leihroller mehr in Paris geben werde.

Deutsche Kommunen lehnen Verbot ab

Der Deutsche Städtetag sprach sich am Montag gegen ein Verbot, aber für „klare Spielregeln“ aus. Die Länder sollten dafür „allen Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Verena Göppert.

Dann könnten die Städte auswählen, welche Anbieter ihre Roller nach welchen Regeln vermieten dürfen. Außerdem sei der Bund gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen, denn es müsse klar sein, „wo und wie viele Roller abgestellt werden können“.

Durch die Zulassung des sogenannten Geofencing würde zudem die Geschwindigkeit der Roller in Gebieten wie Fußgängerzonen automatisch gedrosselt. (dpa, AFP)

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