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Laut der neuen EU-Fahrgastrechte-Verordnung sollen Eisenbahnunternehmen bei nicht selbstverschuldeten Zwischenfällen keine Entschädigung mehr leisten müssen. 

© picture alliance/imageBROKER/Karl-Heinz Spremberg

EU-Fahrgastrechte: Bahn will pragmatische Lösungen

Anfang Juni tritt eine neue EU-Verordnung für Fahrgastrechte in Kraft. Diese schränkt Verbraucherrechte zum Teil ein. Die Bahn will sich im Zweifel trotzdem kulant zeigen.

Kurz vor Inkrafttreten der neuen EU-Regelungen zu Fahrgastrechten im Bahnverkehr sendet die Deutsche Bahn beruhigende Signale in Richtung der Fahrgäste. „Für die Mehrheit der Kundinnen und Kunden wird sich nichts ändern“, sagte Stefanie Berk, Marketingsvorständin im Fernverkehr, am Donnerstag. Man wolle den bisherigen Standard halten.

Zum 7. Juni tritt eine neue EU-Verordnung für Fahrgastrechte in Kraft. Die Neuregelungen betreffen vor allem Zugausfälle oder Verspätungen. So wird die Frist für die Einreichung einer Beschwerde von einem Jahr auf drei Monate verkürzt. Zudem sollen Eisenbahnunternehmen bei nicht selbstverschuldeten Zwischenfällen keine Entschädigung mehr leisten müssen. Darunter fallen zum Beispiel Sabotage und Polizeieinsätze, aber auch schwere Stürme wie die Jahrhundertflut im Ahrtal. Jahreszeitentypische Gewitter seien damit ausdrücklich nicht gemeint, stellte DB-Vorständin Berk klar. Im Zweifel wolle man Kulanz walten lassen. Streiks des Bahnpersonals seien ebenfalls nicht als höhere Gewalt einzustufen.

Zuletzt waren die Züge der Deutschen Bahn so unpünktlich wie selten unterwegs. Nur 65 Prozent schafften es nach Fahrplan in den Bahnhof. Verbraucherschutzorganisationen hatten zuletzt beklagt, die neue Richtlinie bringe kaum Vorteile für die Fahrgäste. (jak)

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