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Tankstelle als Treffpunkt

© ddp

Mineralölwirtschaft: Vorglühen an der Tankstelle

Die Mineralölwirtschaft und die Drogenbeauftragte beschließen einen Aktionsplan, um Minderjährige vor Alkohol und Tabak zu schützen. Kreative Ideen die Jugendlichen zu schützen gab es schon einige.

Was die Pächter nicht schon alles versucht haben, um zu junge Kunden zu vergraulen: An einer Tankstelle in Stuttgart etwa, die sich als nächtlicher Treffpunkt von Moped-Fans etabliert hatte, half grelles Flutlicht. "Da fühlten die sich nicht mehr wohl", sagt Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Tankstellengewerbes (ZTG).

Andernorts holzte man blickdichte Büsche rund um die Tankstelle ab, verkaufte schon ab 20 Uhr nur noch am Nachtschalter - oder gleich gar keinen Alkohol mehr. An niemanden. Die Erfahrung zeige aber, dass sich Jugendliche trotzdem überall in der Republik meist zwischen 22 Uhr und Mitternacht an den Tankstellen günstig mit Schnaps und Bier eindecken - darunter auch Minderjährige. Die lungern dann rum oder ziehen dann angetütert in die Clubs, wo Alkoholika teurer sind. Man wolle die "Vorglühsituation vor Diskothekenbesuchen in den Griff bekommen", sagte Ziegner.

Nun hat er sich erstmals mit den anderen Chefs der vier großen Mineralöl- und Tankstellenverbände an einen Tisch gesetzt und gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), einen "Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellenbranche" ausgearbeitet. Das sechsseitige Papier wurde am Donnerstag in Berlin unterzeichnet und vorgestellt. "Die Zahl der Zwölf- bis 17-Jährigen, die sich leider nicht nur sprichwörtlich ins Koma saufen, ist erschreckend hoch", sagte Uwe Franke, der zugleich Chef der Deutschen BP und des Mineralölwirtschaftsverbandes MWV ist, zur Begründung. Die Drogenbeauftragte sagte, dass es nicht immer neuer Gesetze bedürfe. "Manchmal muss man die bestehenden einfach nur in die Tat umsetzen", sagte Bätzing.

Der Plan umfasst mehrere konkrete Schritte, die bis Anfang 2010 in allen 15.000 Tankstellen im Land umgesetzt werden sollen: Demnach sind alle Mitarbeiter angehalten, an einer 15-minütigen Schulung im Internet teilzunehmen, die über das Jugendschutzgesetz informiert. Laut Rechtslage darf man Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Schnaps, Jugendlichen unter 16 auch kein Bier und keinen Wein verkaufen. Anschließend können die Verkäufer einen Online-Test ablegen und sich ein Zertifikat ausdrucken. Die Mitarbeiter sollen zudem jeden Kunden bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren nach einem Ausweis fragen. Sobald Tabak oder Alkohol am Ladentisch gescannt wird, erscheint für den Verkäufer ein Warnhinweis auf dem Bildschirm.

Tankstellen erwirtschaften laut ZTG im Schnitt 16 Prozent des Ladenumsatzes mit Getränken, etwa die Hälfte davon mit alkoholischen. Getränke machen sogar 35 Prozent des Verdienstes aus, da die Marge hoch ist. An Zigaretten verdienen Pächter weniger. Umsatzeinbußen durch den Plan fürchten die Verbände angeblich nicht.

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