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Flaggen der Fluggesellschaft Lufthansa flattern am Rhein-Main Airport im Wind.

© Foto: dpa/Andreas Arnold

Mehr Gehalt ganz ohne Streik: Lufthansa und Flugbegleiter einigen sich auf neuen Tarifvertrag

Ab nächstem Jahr erhalten die Beschäftigen der Lufthansa mehr Geld. Insbesondere untere und mittlere Gehaltsgruppen sollen von der Vereinbarung profitieren.

Ganz ohne Streik haben sich Lufthansa und die Flugbegleitergewerkschaft Ufo auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die rund 19.000 Beschäftigten bei der Kerngesellschaft Lufthansa erhalten im kommenden Jahr eine Kombination aus Sockelerhöhung und prozentualen Steigerungen, wie die Tarifpartner am Dienstag in Frankfurt mitteilten. Auch wurde der Manteltarifvertrag neu gefasst.

Für Berufseinsteiger steigen demnach die Gehälter um mehr als 17 Prozent, während in der Endstufe das Gehalt noch um knapp 9 Prozent wächst. Vereinbart wurden 250 Euro mehr Grundvergütung ab dem 1. Januar 2023 sowie 2,5 Prozent mehr ab dem 1. Juli.

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Für das laufende Jahr waren bereits zuvor fünf Einmalzahlungen von insgesamt 1200 Euro vereinbart worden. Der neue Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2023.

Untere und mittlere Gehaltsgruppen profitieren von der Vereinbarung überproportional.

Michael Niggemann, Lufthansa-Personalvorstand

Die Ufo hat damit als einzige Gewerkschaft für ihre Berufsgruppe auf einen Streik bei der Lufthansa-Kerngesellschaft verzichtet. „Mit einer ersten soliden Vergütungserhöhung nach zwei pandemiebedingten Krisenjahren können wir nun durch das Jahr 2023, für das ein Aufschwung bei Lufthansa prognostiziert wird, gehen“, erklärte Ufo-Tarifvorstand Stefan Schwerthelm.

„Wir sind davon überzeugt, dass so die Absicherung wertiger Arbeitsplätze in der Lufthansa-Kabine weiter vorangetrieben werden kann“, so Schwerthelm.

Lufthansa-Personalvorstand Michael Niggemann betonte die soziale Komponente. „Untere und mittlere Gehaltsgruppen profitieren von der Vereinbarung überproportional. Damit werden wir unserer sozialen Verantwortung gerecht und sichern unsere Attraktivität als Arbeitgeber.“ (dpa)

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