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Immer öfter fragen die Behörden Kontodaten.

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Datenschnüffelei: Mehr als 100 000 Kontenabfragen von Behörden

Datenschützer Peter Schaar schlägt Alarm: Finanzämter, Jobcenter und Gerichtsvollzieher fahnden auf Hochtouren nach versteckten Konten - und schießen oft über das Ziel hinaus.

Die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher ist in diesem Jahr drastisch gestiegen. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Dienstag in Berlin mitteilte, gab es bis Ende September bereits mehr als 102 000 Kontenabrufe. Im gesamten vergangenen Jahr seien es lediglich 72 578 gewesen.

Schaar kritisierte, dass immer mehr Behörden Zugriff auf die Daten haben. Neben den Finanzämtern dürfen auch Sozialdienststellen, Jobcenter und seit Januar dieses Jahres auch Gerichtsvollzieher über das Bundeszentralamt für Steuern nach Konten suchen lassen. „Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen“, sagte Schaar. Deutsche Behörden dürfen seit 2005 Kontodaten abfragen – etwa um Steuerhinterziehungen und den Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken. Dabei werden Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Bankkunden abgefragt. Damit soll etwa geklärt werden, ob ein Leistungsempfänger all seine Konten angegeben hat. Wie viel auf dem Konto ist und welche Bewegungen es dort gegeben hat, ist dagegen nicht Gegenstand der Kontenabfrage.

Schaar betonte, die Kontenabfrage sei ursprünglich als Anti-Terror-Maßnahme eingeführt worden. „Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente - wie wir jetzt wissen - als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“, monierte der Datenschutzbeauftragte. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten zudem ergeben, dass die Abfragen oftmals ohne Begründung und ohne Nachricht an den Betroffenen durchgeführt würden.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums entfällt rund die Hälfte der Anfragen auf die Steuerverwaltung, 50 Prozent auf andere Stellen – meist Gerichtsvollzieher. „Die machen gut 80 Prozent aus“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. Weitergehende Nachforschungen etwa zum Kontostand seien bei Steuersachen nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zulässig.

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