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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Musterfeststellungsklage einführen.

© Michael Kappeler/dpa

Bundesjustizministerium: Maas legt Gesetzentwurf zu Sammelklagen vor

Das Bundesjustizministerium will ein Gesetz mit der Möglichkeit der Sammelklagen einführen. Das könnte auch für VW in Deutschland relevant werden - bislang hatte die CSU das Vorhaben blockiert.

Von Ronja Ringelstein

Verbraucher sollen es künftig leichter haben, sich gegen eine Bank, einen Energieanbieter oder einen Großkonzern wie Volkswagen zur Wehr zu setzen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Verbraucherschutzverbänden und anderen Organisation die Möglichkeit geben, im Namen vieler Betroffener gegen Unternehmen zu klagen. Nach langem Hin und Her könnten so nun doch Sammelklagen ihren Einzug in deutsches Recht finden. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung sogenannter Musterfeststellungsklagen, der dem Tagesspiegel vorliegt, wird nun in die Ressortabstimmung gehen und soll im kommenden Jahr verabschiedet werden.

Sammelklagen gibt es bislang nur für Anleger, nicht Verbraucher

Mit diesen Sammelklagen soll es eingetragenen Verbraucherschutzverbänden und Industrie-, Handels- und Handwerkskammern möglich sein, zugunsten von mindestens zehn betroffenen Verbrauchern oder kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen. Bisher muss jeder einzeln klagen. Das ist mühselig, wie etwa die Klagen von VW-Kunden auf Schadensersatz zeigen.

Der jetzige Gesetzentwurf ist an das bereits seit 2005 existierende Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) angelehnt. Dieses war eingeführt worden, nachdem das Landgericht Frankfurt von etwa 17.000 enttäuschten Inhabern von Telekom-Aktien mit Klagen regelrecht überflutet worden war. Jeder der Fälle musste einzeln abgearbeitet werden, also verabschiedete der Gesetzgeber das KapMuG. Dieses hilft aber nur Anlegern, nicht Verbrauchern. Die jetzt vorgesehene Gesetzesänderung, mit der vor allem die Zivilprozessordnung erweitert würde, käme dagegen für verschiedene Fälle in Betracht, in denen eine Mehrzahl von Verbrauchern geschädigt wurden – etwa durch die fehlerhafte und gesundheitsschädliche Produktion von Brustimplantaten.

Die CSU hatte bislang blockiert

Maas will die Reform schon seit langem, bislang hatte aber die CDU/CSU blockiert. Medienberichten zufolge hatte sich vor allem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gegen die Einführung der Musterfeststellungsklage stark gemacht. Nachdem nun aber am Mittwoch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sein Urteil in dem Kapitalanleger-Musterverfahrensprozess gegen die Telekom gefällt und ein Verschulden der Telekom bejaht hatte, hatte sich auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zu einer allgemeinen Musterfeststellungsklage für Verbraucher bekannt.

Damit besteht nun die Hoffnung, dass der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf auch in den von der Union geführten Ressorts wie dem Verkehrsministerium, durchkommt und die Gesetzesänderung im nächsten Jahr beschlossen werden kann. Ob dies allerdings für Käufer eines VW-Modells bedeutet, dass sie gemeinsam in einem Verfahren gegen VW vorgehen und anschließend tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend machen können, ist offen. Denn zunächst müssten die Gerichte bejahen, dass den Käufern ein Schaden durch die Manipulation der Abgaswerte entstanden ist.

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