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Das Dach der Geschäftszentrale der Gasag in Berlin - die Entscheidung heute ist gut für das Unternehmen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Landgericht Berlin: Gasag muss nicht nachträglich ans Land zahlen

Das Berliner Landgericht hat die Klage des Landes abgewiesen. Für die Gasag ist das auch eine positive Entscheidung für die Kunden.

Von Sabine Beikler

Die Berliner Gasag AG muss nicht nachträglich an das Land Berlin Konzessionsabgaben zahlen. Das Berliner Landgericht hat die Klage des Landes in vollem Umfang abgewiesen. „Wir freuen uns sehr, dass das Gericht der Argumentation der Gasag gefolgt ist“, sagte Gasag-Chefin Vera Gäde-Butzlaff. „Dies ist auch eine positive Entscheidung für unsere Berliner Erdgaskunden.“ Ob das Land Berlin gegen diese Entscheidung juristische Schritte einleitet, ist noch offen. Die Finanzverwaltung prüft die schriftliche Urteilsbegründung.

Es geht um Nachzahlungen der Abgabe für die Jahren 2009 bis 2014. Pro Jahr stünden dem Land bis zu 18 Millionen mehr zu. Die Gasag zahlt derzeit acht Millionen Euro Konzessionsabgabe jährlich ans Land Berlin. Der Rechtsstreit um die Berliner Gasnetzkonzession indes ist noch nicht entschieden. Das Kammergericht wird in zweiter Instanz darüber entscheiden.

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