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Prostituierte müssen ihr Gewerbe künftig anmelden.

© dpa

Was sich zum 1. Juli ändert: Kondompflicht für Prostitution und Ausweispflicht für Prepaid-Karten

Es gibt zahlreiche Neuerungen, die am 1. Juli in Kraft treten. Sie betreffen vor allem Rentner, Prostituierte und Handynutzer.

Zum 1. Juli treten Neuregelungen im Rentenrecht in Kraft. Darunter ist auch wieder eine Erhöhung der gesetzlichen Altersbezüge. Doch auch für Handy- und Fernsehbesitzer gibt es im kommenden Monat Neuerungen:

Höhere Renten in Ost und West

Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent. Die Steigerung fällt damit etwas geringer aus als im Rekordjahr 2016. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch.

Wann das Plus ausgezahlt wird, hängt aber vom jeweiligen Renteneintritt ab, erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund. Wer im April 2004 oder später in Rente gegangen ist, erhält sie erst Ende Juli. Wer bis März 2004 im Ruhestand war, hat schon Ende Juni mehr auf dem Konto.

Prepaid-Karten nur noch gegen Ausweis

Wer sich ab dem 1. Juli eine Prepaidkarte für das Mobiltelefon kaufen will, muss seinen Ausweis vorlegen. Das sieht die Neufassung eines Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes vor. Eine Registrierungspflicht für Sim-Karten gibt es zwar schon, bisher waren Verkäufer aber nicht dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Die Maßnahme soll den internationalen Informationsaustausch beim Kampf gegen den Terrorismus erleichtern.

Arbeiten im Ruhestand

Zum 1. Juli soll es leichter werden, sich im Alter zusätzlich zur Rente etwas dazuzuverdienen. Durch die Einführung der sogenannten Flexirente müssen Rentner, die arbeiten, künftig mit weniger Abzügen rechnen. Die bisherige monatliche Freibetragsobergrenze für Zuverdienste - 450 Euro und in zwei Monaten pro Jahr bis zu 900 Euro - wird durch eine jährliche Obergrenze von 6300 Euro ersetzt. Von allem, was darüber hinausgeht, werden Rentnern dann 40 Prozent abgezogen.

Neue Regeln für Prostituierte

Zum 1. Juli tritt das umstrittene Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Prostituierte dazu, sich dort, wo sie vorwiegend arbeiten wollen, bei den Behörden anzumelden. Für Prostituierte und ihre Kunden gilt außerdem eine Kondompflicht.

Wer ein Bordell betreiben will, braucht dafür künftig die Erlaubnis der zuständigen Behörde. "Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten, menschenunwürdige Geschäftsmodelle, Gewalt - all das soll künftig früher erkannt und verhindert werden", erklärte dazu das Bundesfamilienministerium.

Privatsender über DVB-T2 kostenpflichtig

Ab Juli werden Privatsender über DVB-T2 HD nicht mehr kostenfrei ausgestrahlt. DVB-T2 bietet Nutzern eine höhere Bildqualität (Full HD) als es bisher beim Antennenfernsehen der Fall war. Für den weiteren Empfang müssen Verbraucher ihre Fernsehgeräte und Receiver jedoch kostenpflichtig freischalten lassen.

Weiterhin frei empfangbar bleiben die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Freischaltung erfolgt wie bei einem Prepaid-Mobiltelefon über eine Guthabenkarte. Die gibt es für 69 Euro pro Jahr im Fachhandel, teilte Media Broadcast, der Betreiber des entsprechenden Angebots Freenet TV, mit. (AFP)

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