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Bis Freitag um 24 Uhr läuft das SPD-Mitgliedervotum.

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Jurist warnt SPD: Mitgliederentscheid der Sozialdemokraten womöglich ungültig

Der Jurist und frühere SPD-Politiker Peter Danckert erwägt rechtliche Schritte gegen die Partei. Der Mitgliederentscheid habe „womöglich keine Gültigkeit“.

Der Jurist und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert stellt die Rechtmäßigkeit des SPD-Mitgliederentscheids zur Wahl einer neuen Parteiführung in Frage. „Ich habe große Zweifel daran, dass das Verfahren rechtlich einwandfrei ist“, sagte Danckert dem Tagesspiegel.

Der Berliner Rechtsanwalt begründete seine „erheblichen Bedenken“ mit der „fragwürdigen Ungleichbehandlung von Online- und Briefwählern“. Für als Online-Wähler registrierte SPD-Mitglieder sei die Wahl kostenlos gewesen, Briefwähler hätten dagegen 80 Cent Porto zahlen müssen. „Das dürfte die Wahlbeteiligung beeinträchtigen und das Wahlergebnis verzerren“, sagte Danckert.

Vorteil für die Scholz-Gegner?

Vor allem ältere Genossinnen und Genossen würden durch das Verfahren benachteiligt. Die älteren Briefwähler gelten in der Partei als weniger Groko-skeptisch und damit weniger kritisch gegenüber Parteivize und Vorsitz-Kandidaten Olaf Scholz, als es die Jusos oder viele Funktionäre aus den Landesverbänden sind.

Der SPD-Politiker Peter Danckert im Bundestag.
Der SPD-Politiker Peter Danckert im Bundestag.

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Danckert rief die SPD-Führung dazu auf, das Ergebnis der ersten Runde des Mitgliederentscheids nicht wie geplant am Samstag zu veröffentlichen, da es „womöglich keine Gültigkeit“ habe. Er behalte sich vor, juristisch gegen das Verfahren vorzugehen. „Wir sehen dem gelassen entgegen“", sagt dazu ein Parteisprecher. Schon in der Vergangenheit seien rechtliche Einwände gegen Mitgliedervoten gerichtlich abgewiesen worden.

Der Sozialdemokrat Danckert war von 1998 bis 2013 Mitglied des Bundestags. Der breiten Öffentlichkeit bekannt wurde er im Jahr 2011 durch eine erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Danckert klagte gegen die Einsetzung eines Sondergremiums, das eigenständig und am Parlament vorbei Hilfsgelder aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF freigeben sollte. Im Oktober 2011 gab das Karlsruher Gericht Danckerts Antrag statt und stoppte per einstweiliger Anordnung die Einsetzung des Sondergremiums.

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