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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Doris König, Christine Langenfeld, Ulrich Maidowski, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag.

© Uli Deck/dpa

Bundesverfassungsgericht verhandelt Anleihekäufe der EZB: In Karlsruhe steht der Euro auf dem Spiel

Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht sehen in den Anleihekäufen der EZB eine verkappte Staatsfinanzierung durch die Notenbank.

Nach dem Urteil zur Bankenunion hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht eine weitere Verhandlung zu den Befugnissen der Europäischen Zentralbank (EZB) begonnen. Erneut geht es um ein von der EZB aufgelegtes Programm zum Kauf von von Staatsanleihen. Die Bank verfolgt damit das Ziel, die Verzinsung der Schuldentitel klammer Mitgliedstaaten zu dämpfen und Geschäftsbanken dazu anzuhalten, mehr Kredite zu gewähren. 

Die Kläger sehen darin eine verkappte Staatsfinanzierung, die nach den EU-Verträgen verboten sei. Außerdem handele es sich um eine „Kompetenzüberschreitung gigantischen Ausmaßes“, wie der Staatsrechtler Dietrich Murswiek formulierte, der mit dem früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler einen der Kläger vertritt. Das EZB-Mandat reiche für derartige Vorhaben nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2016 zu einem EZB-Programm geurteilt und dies unter Auflagen gebilligt. Diesmal geht es um das Public Sector Purchase Programme (PSPP) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors. Der aktuelle Bestand hat einen Wert von rund 2102 Milliarden Euro. 

Unabhängigkeit der Währungshüter

Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jörg Kukies verteidigte am Dienstag das Handeln der EZB und betonte die Unabhängigkeit der Währungshüter, auch wenn es sich bei den Anleihekäufen um eine „unkonventionelle Maßnahme der Geldpolitik“ handele. Die Klägervertreter kritisierten dagegen, dass die EZB sich ihre Regeln selbst mache und mit ihren Maßnahmen die Grenze zur Wirtschaftspolitik überschreite.

Wie schon im früheren Verfahren zum so genannten OMT-Programm hatten die Verfassungsrichter auch den Rechtsstreit um das PSPP zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Beim OMT hatte der EuGH noch die gerichtliche Kontrolle des EZB-Mandats betont. Bei seinem Urteil zum PSPP blieb davon wenig: Der massive Ankauf von Staatsanleihen habe zwangsläufig wirtschaftspolitische Auswirkungen, hieß es. 

Das Bundesverfassungsgericht neigt dagegen zur Ansicht der Beschwerdeführer, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Ob diese damit in Karlsruhe Recht bekommen, ist dennoch fraglich. Voßkuhle betonte, es sei grundsätzlich Aufgabe des EuGH, über Maßnahmen der EZB zu wachen. Die Bindungskraft seiner Entscheidungen entfalle erst, wenn die Urteile aus Luxemburg „objektiv willkürlich“ würden. 

Die mündliche Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. Ein abschließendes Karlsruher Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet. Sollte das Gericht einen Verfassungsverstoß erkennen, müsste sich die Bundesrepublik mit ihren Institutionen aus dem Vollzug des EZB-Programms zurückziehen - faktisch währe dies ein Ausstieg aus der gemeinsamen Währungspolitik im Euroraum.

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