Koalitionsverhandlungen: Union und SPD schnüren Paket für Bauen und Wohnen
Koalitionsarbeitsgruppe Acht hat zum Thema Immobilien viel vor – und Finanzierungsvorbehalte. In der großen Runde Anfang vergangener Woche wurden nur Punkte beschlossen, die den Bund kein zusätzliches Geld kosten.
Ob gezielte Förderung des Mietwohnungsneubaus, höheres Wohngeld oder ressortübergreifende Strategien für ein qualitätsvolles, bezahlbares und altersgerechtes Wohnen – in den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD fehlt es nicht an gemeinsamen guten Absichten. Doch wie die einzelnen Maßnahmen finanziert werden, welche Schwerpunkte in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen – das bleibt nach dem Treffen der Beteiligten in der großen Runde Anfang vergangener Woche völlig unklar: Beschlossen wurden nur Punkte, die den Bund kein zusätzliches Geld kosten. Der ganze große Rest steht unter Finanzierungsvorbehalt. Wohnen, das Topthema im Bundestagswahlkampf, droht nach der Wahl zur Fußnote der Koalitionsverhandlungen zu werden. Dies legt der Bericht der Arbeitsgruppe 8 „Verkehr, Bau und Infrastruktur“ nahe, der Peter Ramsauer (CSU) und Florian Pronold (SPD) vorsitzen. Das 14-seitige Papier liegt dem Tagesspiegel vor. Im Einzelnen billigte die große Runde in den Koalitionsverhandlungen am vergangenen Montag folgende Punkte:
MIETPREISBREMSE
Bei einem Mieterwechsel dürfen die Länder die neue Miete „in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ für die Dauer von fünf Jahren begrenzen – und zwar auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Bei bestehenden Verträgen dürfen Mieten „in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten“ höchstens um 15 Prozent in vier Jahren steigen, bisher gilt dies für drei Jahre.
MAKLERGEBÜHREN
Für Maklerleistungen sollen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt.“
WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG
Der Mietwohnungsbau soll „in von den Bundesländern festgelegten Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten“ steuerlich gefördert werden. Für die Dauer von fünf Jahren soll die degressive Abschreibung für den Mietwohnungsbau wieder eingeführt werden. Das Förderinstrument steht unter Finanzierungsvorbehalt.
STUDENTISCHES WOHNEN
Mit Leuchtturmprojekten soll dem Wohnungsmangel an Hochschulstandorten begegnet werden; Investitionszuschüsse des Bundes für ein Ausbauprogramm „Studentisches Wohnen“ sollen geprüft werden, mit dem „Maßnahmen zur Umnutzung leer stehenden Büro- und Gewerberaums gefördert werden können“. Zur Finanzierung gibt es keine Angaben.
GENOSSENSCHAFTEN
Die künftigen Koalitionäre „werden prüfen, wie die Förderung des Erwerbs von Anteilen an Genossenschaften, die sich im Gegenzug zu Neubau verpflichten, besser gefördert werden kann“. Modelle neuer, z. B. generationsübergreifender Wohnformen sollen unterstützt werden. Es gibt Finanzierungsvorbehalte.
LIEGENSCHAFTSPOLITIK DES BUNDES
Die Arbeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) soll neu ausgerichtet werden. Dabei sollen die rechtlichen Grundlagen so angepasst werden, „dass gute am Gemeinwohl orientierte Konzepte wie z. B. für bezahlbaren Wohnraum und eine lebendige Stadt auch mithilfe von Preisnachlässen oder Ausnahmen von Höchstgebotsverfahren realisiert werden können“. Diese Überlegungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Zudem wollen Union und SPD dafür sorgen, „dass die Kommunen deutlich schneller als bisher gegenüber der BlmA auf das Instrument der Wertaufholungsklausel zugreifen können, um freie Konversionsflächen schnell einer adäquaten Nachnutzung zuführen zu können“.
SOZIALER WOHNUNGSBAU
Der Soziale Wohnungsbau soll wiederbelebt werden. Seit der Föderalismusreform 2006 obliegt diese Aufgabe den Ländern. Der Bund unterstützt sie dabei mit jährlich 518 Millionen Euro. „Der Bund will seine Mittel zur Sozialen Wohnraumversorgung bis zum Jahr 2019 in unveränderter Höhe fortschreiben“, so die Berichterstatter der Arbeitsgruppe 8.
WOHNGELD
Die Leistungen des Wohngeldes sollen weiter verbessert werden. Die Leistungshöhen und die Miethöchstbeträge sollen an die Entwicklung der Bestandsmieten und Eigentumsentwicklung angepasst werden. Dabei soll eine Energie- und Heizkostenkomponente eingeführt werden. Die mit dem Wohngeld zusammenhängenden Leistungen stehen im Soll.
STÄDTEBAUFÖRDERUNG
Die Städtebauförderung soll in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortgeführt werden; die Bundesmittel sollen „hierfür bedarfsgerecht auf insgesamt 700 Millionen Euro“ erhöht werden. Der Bund stellte Ländern und Gemeinden im laufenden Programmjahr 2013 455 Millionen Euro für Stadtentwicklungsvorhaben zur Verfügung. Die Erhöhung dieser Summe steht unter Finanzierungsvorbehalt.
KONVERSIONSPROGRAMM
Für die Umnutzung militärisch genutzter Standorte soll ein Konversionsprogramm entwickelt und die Legislaturperiode mit insgesamt 100 Millionen Euro ausgestattet werden. Das Vorhaben steht unter Finanzierungsvorbehalt.
ALTERSGERECHTES WOHNEN
Weil die steigende Lebenserwartung sowie der demografische Wandel den Wohnungsbau vor große Herausforderungen stellen, soll ein „neues Programm ,Altersgerecht Umbauen’“ aufgelegt, „mit Investitionszuschüssen“ ausgestattet und damit das bestehende KfW-Darlehensprogramm ergänzt werden – vorausgesetzt, es ist Geld dafür da.
ENERGIEEFFIZIENZ IM GEBÄUDEBEREICH
Die Fördermittel sollen auf jährlich zwei Milliarden Euro erhöht werden; für die Jahre 2012 bis 2014 standen jährlich 1,5 Milliarden Euro aus dem Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung soll zu Beginn der neuen Wahlperiode ein neuer Anlauf unternommen werden. Auch hier gilt in beiden Fällen: Finanzierung offen.
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