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Erneute Reform des WEG-Rechts: Wohnungseigentümer können zu Online-Versammlungen gezwungen werden
Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Präsenzversammlungen für drei Jahre ausgeschlossen werden können. Wer technisch nicht versiert ist, ist dann im Nachteil.
Von Reinhart Bünger
Eigentümergemeinschaften stehen vor einer einschneidenden Veränderung ihrer Geschäftsgrundlage. Erneut soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) verändert werden, das bereits 2020 reformiert wurde. Dieses Mal geht es um die sogenannte virtuelle Eigentümerversammlung, die am 18. Januar im Plenum des Bundestages in erster Lesung debattiert wurde.
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