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Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften sollen künftig auch dann nur online stattfinden dürfen, wenn ein Viertel der Eigentümer dem zustimmt.

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Tagesspiegel Plus

Erneute Reform des WEG-Rechts: Wohnungseigentümer können zu Online-Versammlungen gezwungen werden

Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Präsenzversammlungen für drei Jahre ausgeschlossen werden können. Wer technisch nicht versiert ist, ist dann im Nachteil.

Eigentümergemeinschaften stehen vor einer einschneidenden Veränderung ihrer Geschäftsgrundlage. Erneut soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) verändert werden, das bereits 2020 reformiert wurde. Dieses Mal geht es um die sogenannte virtuelle Eigentümerversammlung, die am 18. Januar im Plenum des Bundestages in erster Lesung debattiert wurde.

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