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Dicke Luft in Köln. Die Domstadt ist besonders belastet - nun drohen Fahrverbote.

© dpa

Gipfel, 5. Akt: Lösung im Diesel-Streit nicht in Sicht

Der Bundesverkehrsminister trifft an diesem Donnerstag erneut die Autokonzerne. Wer für Hardware-Nachrüstungen zahlt, ist immer noch offen. Auch ein Gesetzentwurf lässt auf sich warten.

Die Aufarbeitung der Dieselkrise sorgt weiter für Streit – innerhalb der Bundesregierung und in der Auseinandersetzung mit den Autoherstellern.

Einen Tag vor dem fünften Diesel-Gipfel seit August 2017 – diesmal im Bundesverkehrsministerium mit BMW, Daimler und Volkswagen – war am Mittwoch immer noch unklar, ob sich die deutschen Unternehmen an möglichen Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge beteiligen. BMW-Chef Harald Krüger bekräftigte seine Ablehnung. Auch die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Abwendung weiterer Fahrverbote verzögern sich: Der Entwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes war am Mittwoch nicht wie geplant im Bundeskabinett, wie das Umweltministerium bestätigte. Es seien noch Details zu klären, hieß es zur Begründung. Grundsätzlich streiten das SPD-geführte Umwelt- und das CSU-geführte Verkehrsressort seit Monaten über das Vorgehen in der Dieselkrise.

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hatte kurz vor der Hessen-Wahl angekündigt, die Bundesregierung werde die Gesetzesänderung zügig auf den Weg bringen. Geregelt werden soll unter anderem, dass alle Dieselwagen mit einem Ausstoß von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer künftig in Städte einfahren können. Diesel-Fahrverbote sollen außerdem nur dort in Betracht kommen, wo der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Erlaubt sind eigentlich nach EU-Recht nur 40 Mikrogramm. Kritiker hatten der Regierung vorgeworfen, sie wolle die EU-Norm umgehen.

Auch in Köln entscheidet das Verwaltungsgericht über Fahrverbote

Die Regierung bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Februar, wonach Fahrverbote zwar zulässig sind, aber verhältnismäßig sein müssen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt jedoch, dass der Bund zumindest streckenbezogene Fahrverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einschränken kann. Das geht aus einem Kurzgutachten für die SPD-Abgeordnete Nina Scheer hervor, aus dem „Süddeutsche Zeitung“ und „Neue Osnabrücker Zeitung“ zitieren.

In zahlreichen Städten wurden bereits gerichtlich Fahrverbote angeordnet, unter anderem in Berlin. An diesem Donnerstag urteilt das Verwaltungsgericht Köln, ob auch in Köln und Bonn Fahrverbote verhängt werden. Die Domstadt ist mit 63 Mikrogramm NO2 im Jahresdurchschnitt nach München und Stuttgart die am stärksten belastete Großstadt in Deutschland.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte am Dienstagabend beim Thema Nachrüstung ein Entgegenkommen der Autoindustrie gefordert. „Da erwarten wir Bewegung“, sagte er bei einer Veranstaltung des Autoverbandes VDA. Hier müsse mit den Unternehmen noch nachverhandelt werden. Diese hätten viel Vertrauen bei den Kunden verspielt, das nun zurückgewonnen werden müsse. „Es gibt verdammt etwas aufzuholen und zu tun“, sagte Scheuer. Zugleich zeigte der Minister Verständnis für die Unternehmen, die wirtschaftlich nicht überfordert werden dürften. „Ihr habt uns betrogen, nun stellt uns ein neues Auto hin“ – diese Erwartung von Verbrauchern sei überzogen und könne weder von den Autobauern noch vom Gesetzgeber erfüllt werden, sagte Scheuer.

BMW lehnt Nachrüstungen nach wie vor ab

BMW-Chef Harald Krüger lehnte am Mittwoch die von der schwarz-roten Regierungskoalition geforderten Hardware- Nachrüstungen bei älteren Dieselautos strikt ab. Andere Länder „setzten konsequent auf eine Erneuerung der Flotten oder fördern E-Mobilität“. Das „ist deutlich effizienter und schneller wirksam als eine Umrüstung von Hardware“, sagte Krüger. Nur in Deutschland stehe eine Hardware-Nachrüstung im Zentrum der Debatte, kritisierte Krüger. Dabei wären Umbauten erst ab 2021 wirksam, und die Autofahrer hätten „ein erhöhtes Qualitätsrisiko und mehr Verbrauch“.

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Beim VDA erwartet man, dass Hardware-Umbauten frühestens Ende 2019 möglich sind. Nur ein Anbieter von Nachrüstungen hat bislang laut Verkehrsminister Scheuer ein System präsentiert. Die Regeln für Nachrüstungen sollen aber bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten, wie die Bundesregierung Ende Oktober in einem Eckpunktepapier beschlossen hatte. Darin heißt es, das Verkehrsministerium erarbeite „unverzüglich die rechtlichen und technischen Vorschriften für den Einsatz von Nachrüstungen, um Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen zu ermöglichen“.

Der Ersatz alter Diesel durch neue Autos wirke sofort, sagte BMW-Chef Krüger, und das Interesse von Autofahrern an den Umtauschprämien sei auch groß: „Diese Angebote werden von den Kunden sehr gut angenommen.“

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