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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, spricht im Plenum des Deutschen Bundestags.

© dpa/Julian Weber

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: FDP kritisiert das „faktische Aus“ von Vertrauensarbeitszeit

Die Liberalen sind nicht einverstanden mit den Plänen von Minister Heil. Beschäftigten werde Eigenverantwortung abgesprochen. Die Union rügt „überbordende Bürokratie“.

Der Gesetzentwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes stößt innerhalb der Koalition auf Widerstand. Die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium sehen vor, dass die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden soll.

Die FDP fordert nun Anpassungen. „Der Entwurf würde das faktische Aus für die Vertrauensarbeitszeit bedeuten“, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn dem Arbeitnehmer wird die Fähigkeit abgesprochen, seine Arbeitszeit eigenverantwortlich gestalten zu können“, so der Liberale zum Entwurf von Minister Hubertus Heil (SPD).

„Vertrauensarbeitszeit muss aber, so wie es den Wünschen der Beschäftigten entspricht und bereits gelebt wird, weiterhin möglich sein. Dabei sollten wir auch die Chance nutzen und das Arbeitszeitgesetz moderner gestalten.“

Kober pocht auf mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. „Viele Berufstätige schätzen die Möglichkeit, durch mehr Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer Tagesgestaltung Arbeitszeit, Betreuungszeit und Freizeit flexibler miteinander vereinbaren zu können“, so der FDP-Politiker.

Es droht ein Berg an neuer Bürokratie.

Gitta Connemann, Chefin der Wirtschaftsunion

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), warnte vor überbordender Bürokratie. „Im Koalitionsvertrag wurde noch eine Flexibilisierung der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten angekündigt. Davon kein Wort. Stattdessen droht ein Berg an neuer Bürokratie“, sagte Connemann dem RND.

„Dieser Referentenentwurf ist das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Betrieben, Mitarbeitern und dem Standort würde damit ein Bärendienst erwiesen. Statt Flexibilisierung droht weitere Regulierung, statt Vertrauen regiert Bevormundung.“ Der Entwurf müsse überarbeitet werden, forderte die MIT-Chefin.

„Ansonsten stehen unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter vor einem neuen Bürokratie-Tsunami, der ihre Arbeit und das Miteinander noch stärker belastet als bisher.“

Das Bundesarbeitsgericht hatte im September vergangenen Jahres entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden einführen müssen. Das Gericht setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 um und legte das deutsche Arbeitsschutzgesetz entsprechend aus.

Sechs von zehn Unternehmen bundesweit (59 Prozent) erfassen einer Umfrage zufolge bereits die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten. Ein Drittel (33 Prozent) der Firmen tat das bereits vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, 26 Prozent begannen danach damit, wie eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom ergab.

28 Prozent der befragten Firmen wollen noch dieses Jahr damit beginnen, zwölf Prozent wissen noch nicht, ab wann sie das tun werden. (lem)

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