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Strommasten und Windräder, hier aufgenommen nahe Peitz in Brandenburg: Die Investitionen in den Ausbau wird von der Bundesnetzagentur überwacht, sogar die Höhen der Renditen müssen von ihr genehmigt werden. Ein Gericht zeigte der Behörde nun aber Grenzen auf.

© Patrick Pleul/Zentralbild/dpa

Gerichtsurteil: Richter schützen Rendite der Stromnetzbetreiber

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Bundesnetzagentur darf die Renditen für Stromnetzbetreiber nicht einfach kürzen. Strom wird also kaum billiger werden.

Von Jakob Schlandt

Die Verbraucher müssen sich nach einem Gerichtsurteil auf etwas höhere Stromrechnungen einstellen. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf kippte am Donnerstag die Kürzung der staatlich festgelegten Renditen für Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die Renditen gesenkt, unter anderem mit dem Verweis auf das niedrige Zinsniveau.

Für die Netzagentur aus Bonn, die über die Monopole der Energienetze wacht, ist das Urteil eine klare Schlappe. Das Gericht gab ihr mit, sie habe die Sätze „rechtsfehlerhaft zu niedrig bemessen“ und müsse sie deshalb neu festsetzen. Die schematische Bewertung der Netzagentur werde der „außergewöhnlichen Situation auf den Kapital- und Finanzmärkten nicht gerecht“, sagte der Vorsitzende des Senats, Wiegand Laubenstein. Mit anderen Worten: Jetzt sind die Zinsen zwar niedrig, aber sie könnten auch wieder steigen. Die Netzagentur habe es versäumt, „alternative Bewertungsansätze“ heranzuziehen, um die Risiken der Investoren angemessen zu ermitteln. Die Netzagentur kann gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die genaue Höhe der Rendite legte das Gericht nicht fest

Wie hoch die Rendite sein muss, entschied das Gericht nicht. Die geplanten Kürzungen hatten einen Umfang von 2,1 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren und werden nun wohl etwas geringer ausfallen. Der vom Gericht bestellte Gutachter empfahl eine Senkung um nur 1,3 Milliarden Euro. Ein knappes Viertel des Preises für Haushaltskunden entfällt mittlerweile auf die Kosten für den Stromtransport.

Ein Durchschnittshaushalt hätte Schätzungen zufolge bei den ursprünglichen Plänen der Netzagentur etwa zehn Euro im Jahr sparen können. Geht es nach dem Gutachter, würde dieser Betrag auf etwa sechs bis sieben Euro sinken. Der Experte für Energiewirtschaftsrecht Hans-Christoph Thomale, der kommunale Netzbetreiber vertritt, sagte: „Ich denke, dass die Auswirkungen des Urteils für die Verbraucher kaum spürbar sein werden.“ Dafür spricht auch, dass der Aktienkurs des Energiekonzerns Eon sich am Donnerstag kaum veränderte. Eon wird nach der Teilübernahme des Konkurrenten Innogy, die kürzlich bekannt wurde, etwa 80 Prozent seiner Einnahmen aus den regulierten Netzen erzielen.

Die Kürzungen sollten für die Stromnetze ab 2019 gelten, für die Gasnetze seit Beginn dieses Jahres. Geklagt gegen die Netzagentur hatten 1100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber. Für die großen Energiekonzerne sind die Einnahmen aus den Netzen die verlässlichsten Einnahmequellen. Eon rechnet etwa damit, dass nach der Übernahme der Stromnetze der RWE-Tochter Innogy 85 Prozent der gesamten Erträge aus diesem Geschäft kommen.

mit dpa, rtr

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