zum Hauptinhalt

Tarifkonflikt: Gericht weist Verbotsantrag für Lokführerstreik zurück

Die Deutsche Bahn ist vor dem Arbeitsgericht Mainz, mit ihrem Antrag einen Streik der Lokführer rechtlich zur verbieten, gescheitert. Sie argumentierte, dass bereits mit den Gewerkschaften Transnet und GDBA ein Tarifvertrag bestünde.

Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag der Bahn-Tochter DB Regio für ein Verbot von bundesweiten Lokführerstreiks zurückgewiesen. Zur Begründung teilte das Gericht mit, die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) habe bislang nur die Urabstimmung zu einem solchen Streik eingeleitet, ein Aufruf zum Streik selbst sei noch nicht erfolgt. Käme es tatsächlich zu einem Streik, so sei unklar, ob die DB Regio überhaupt betroffen sei. Die DB Regio und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister hatten vergangene Woche erneut Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen gegen den Streik gestellt. Die Bahn kann gegen die Entscheidung das Rechtsmittel der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) will noch bis zum 6. August mit einer Urabstimmung klären, ob nichtbeamtete Lokführer und Zugbegleiter für einen unbefristeten Streik sind. Nötig ist die Zustimmung von 75 Prozent der 12.000 angeschriebenen Mitarbeiter.

Die Bahn will den Streik abwenden. In ihrem gescheiterten Verbotsantrag hatte sie vor allem auf das Argument gesetzt, dass sie mit den Bahn-Gewerkschaften Transnet und GDBA schon einen Tarifvertrag abgeschlossen habe. Sie vertritt die Auffassung, dass es keinen Spartentarifvertrag für die Lokführer geben solle. Die Lokführer fordern hingegen einen eigenen Tarifvertrag und mindestens 31 Prozent mehr Lohn. Bereits am 14. Juli hatte das Gericht Anträge der Bahn gegen einen Lokführerstreik abgewiesen. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false