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Bürgerwindpark Westernfeld-Buchgarten, bei Lichtenau, 11 Windenergieanlagen, genossenschaftlich organisiert und finanziert, Gewinne fliessen teils in die Region, NRW, Deutschland

© picture alliance / Jochen Tack/Jochen Tack

Genossenschaften: Eine Idee und eine Rechtsform

Wer eine Genossenschaft gründen möchte, muss einiges beachten. Ein Überblick.

Eine gute Idee und mindestens drei Gründer stehen am Anfang. Bis eine Genossenschaft schließlich rechtssicher gegründet und im Register eingetragen ist, vergehen meist drei bis sechs Monate, heißt es beim Genossenschaftsverband - Verband der Regionen, einem der Prüfungs- und Beratungsverbände der Branche.

Drei wesentliche Punkte folgen der ersten Idee. Zunächst müssen sich die Gründer über einen klar definierten Förderzweck einigen. Zweitens braucht die neue Genossenschaft eine rechtssichere Basis, die Satzung. Sie müsse gut durchdacht sein, denn Genossenschaften dürften nur jene Leistungen anbieten, die in der Satzung verankert seien, sagt Christoph Gottwald, Rechtsanwalt und Gründungsberater beim Verband.

Im Kern muss die Satzung vor allem Aussagen zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder, zu den Geschäftsanteilen, zu Geschäftsguthaben, Organen, Haftungsfragen und zur Rechnungslegung enthalten. Sie sollte juristisch geprüft werden, denn sie ist zur Eintragung beim Registergericht einzureichen.

Einen Business-Plan erstellen

Drittens ist - als betriebswirtschaftlicher Teil der Gründung - ein Business-Plan zu erarbeiten. Er soll konkret darlegen, wie die Genossenschaft ihre Idee in der Praxis umsetzen möchte, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Investitionen gestalten sollen, welche Ziele kurz-, mittel- und langfristig angedacht sind, wie Marketing und Vertrieb aussehen sollen und wie die Mitglieder konkret durch die Genossenschaft gefördert werden.

Mit der Gründungsversammlung erfolgt der eigentliche Gründungsakt: alle Mitglieder treffen sich, unterschreiben die Satzung bzw den Business-Plan und wählen auf der dann folgenden ersten Generalversammlung den Aufsichtsrat. Dieser wiederum wählt den Vorstand. Wichtig dabei: alle Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat müssen auch Mitglieder der Genossenschaft sein. der Gremien.

Jede neu gegründete Genossenschaft ist auch verpflichtet, einem Prüfungsverband anzugehören und sich von ihm prüfen zu lassen. Dies soll auch den Schutz vor einer Insolvenz erhöhen.

Neben dem Genossenschaftsverband - Verband der Regionen, der für 14 Bundesländer arbeitet, gibt es weitere regionale und branchenspezifische Prüfungsverbände, etwa für genossenschaftlich organisierte Kreditinstitute oder für Agrargenossenschaften. Wer eine Genossenschaft gründen will, erhält hier detaillierte Beratung und Hilfe.

Die Kosten für die Gründung einer Genossenschaft liegen je nach Art, Aufwand und Größe bei 800 bis 4000 Euro. Im vergangenen Jahr wagten Gründer in Deutschland 61 mal den Schritt, ein Drittel davon waren Energiegenossenschaften - ein Trend, der auch in diesem Jahr anhält: von den heuer bereits zehn eingetragenen Genossenschaften beschäftigen sich acht mit dem Thema Energie. 

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