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Nach der Steuererklärung kommt der Bescheid: Steuerzahler können Einspruch einlegen, wenn sie mit dem Bescheid nicht zufrieden sind.

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Gegenwehr gegen den Steuerbescheid: Zwei von drei Einsprüchen haben Erfolg

Neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums zeigen: Beschwerden gegen den Steuerbescheid lohnen sich durchaus.

Steuerzahler sind gut beraten, Steuerbescheide nicht ohne weiteres zu akzeptieren, sondern Einspruch einzulegen. In zwei Dritteln der Fälle hat ein Einspruch Erfolg. Das zeigen neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Danach sind im vergangenen Jahr bundesweit 3,45 Millionen Einsprüche eingelegt worden, 3,18 Millionen Beschwerden wurden erledigt. In 2,09 Millionen Fällen wurde dem Einspruch abgeholfen, das heißt der Widerspruch hatte Erfolg. Die Erfolgsquote liegt damit bei 65,57 Prozent. In Berlin ist die Quote etwas niedriger. Von knapp 260.500 Einsprüchen gingen 2019 rund 164.400 zugunsten der Steuerzahler aus, das ergibt eine Erfolgsquote von 63,10 Prozent, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen auf Tagesspiegel-Anfrage mit.

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Mit Hilfe von Einsprüchen werden jedoch nicht nur Fehler des Finanzamts korrigiert, Steuerzahler können auch eigene Pannen ausbügeln und Belege nachträglich einreichen. Wessen Steuerschuld geschätzt worden ist, weil er trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgeliefert hat, kann über den Einspruch seine Steuererklärung auch nachträglich einreichen. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat.

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