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Polizisten stehen am Flughafen in Düsseldorf auf dem Flugfeld und versuchen Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ vom Asphalt zu lösen, nachdem sie sich festgeklebt hatten.

© dpa/David Young

Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe drohen: Eurowings, Condor und Tuifly prüfen Klagen gegen „Letzte Generation“

Wegen einer Aktion von Klimaaktivisten waren an den Airports Düsseldorf und Hamburg dutzende Flüge ausgefallen. Jetzt wollen Fluglinien Schadenersatzansprüche stellen.

Am 13. Juli hatten Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ für mehrere Stunden die Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg blockiert. 48 Flüge wurden allein in Düsseldorf storniert, zwei umgeleitet. Die Aktion traf viele Urlauber, die zu Beginn der Sommerferien mit dem Flugzeug verreisen wollten.

Nun prüfen die Fluglinien Eurowings, Condor und Tuifly Schadenersatzklagen. „Eurowings beabsichtigt – wie auch alle anderen betroffenen Airlines der Lufthansa Group (Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines und Eurowings) – Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, teilte ein Eurowings-Sprecher der „Rheinischen Post“ (RP) mit.

Insgesamt kann es zu Schadenersatzforderungen in Höhe einiger Millionen Euro kommen.

Gerald Wissel, Luftfahrtexperte

Nach Einschätzung des Hamburger Luftfahrtexperten Gerald Wissel könnte es bei den Klagen um eine Summe von mehreren Millionen Euro gehen. „Insgesamt kann es zu Schadenersatzforderungen in Höhe einiger Millionen Euro kommen“, sagte er der Zeitung.

„Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden, da kommt einiges zusammen.“

Gegen neun Beschuldigte wird ermittelt

Gegen neun Beschuldigte wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs ermittelt, schreibt das Blatt unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Sie hatten einen Zaun durchschnitten, liefen auf die Rollfelder und klebten sich dort in der Nähe der Start- und Landebahnen fest.

Auch der Düsseldorfer Airport hatte nach der Blockade angekündigt, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen. Die Höhe der Schäden am Flughafenzaun „und entgangene Erlöse durch die Unterbrechung des Flugbetriebs“ ließen sich „noch nicht abschließend beziffern“, zitiert das Blatt einen Flughafen-Sprecher.

Zudem habe der Flughafen Düsseldorf mitgeteilt, er habe Strafanzeige wegen „gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch“ erstattet, so die RP.

Bei einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr drohe eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft, schreibt das Blatt.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sagte demnach aber, dass zwar wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt werde, es derzeit aber „keine zureichenden Hinweise auf einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ gebe, „da dies eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert voraussetzen würde“.

Nach den bisherigen Erkenntnissen sei das nicht der Fall gewesen, weil Flugzeuge rechtzeitig umgeleitet worden oder gar nicht gestartet seien. (lem)

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