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Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag eine Reform des Lobbyregisters beschlossen.

© dpa/Michael Kappeler

„Gesetz vollkommen vermurkst“: Union kritisiert neue Regeln der Ampelkoalition für Lobbyregister

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Ampel neue Regeln für das Lobbyregister beschlossen. Kritik kommt aus der Opposition und von der Anti-Korruptions-Organisation Transparency.

Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag eine Reform des Lobbyregisters beschlossen und dabei die Auskunftspflichten von Interessensvertretern ausgeweitet. Sie müssen künftig zum Beispiel angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen.

Außerdem sollen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen.

Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite. Und wenn Mandats- und Amtsträger ins Lager der Lobbyisten wechseln, müssen sie aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen. Die Reform muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Das Gesetz führt zu mehr Intransparenz und mehr Bürokratie.

Patrick Schnieder, CDU

Gesetzgebungsverfahren müssten nachvollziehbar sein, sagte Johannes Fechner von der SPD. Jedes Jahr würden in Deutschland 800 Millionen Euro für Lobbyismus ausgegeben. „Das zeigt schon einmal, wie stark und intensiv die Bestrebungen sind, uns hier zu beeinflussen. Dabei muss Interessensvertretung gar nicht mal zwingend etwas Schlechtes sein.“ Sie müsse aber transparent sein.

Für die Union bestritt Patrick Schnieder, dass dies mit dem Gesetz gelinge. „Dieses Gesetz ist vollkommen vermurkst. Es führt zu mehr Intransparenz und mehr Bürokratie“, sagte der CDU-Abgeordnete.

Er kritisierte, dass künftig Spenden von mehr als 10.000 Euro, die nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen, nicht mehr veröffentlicht werden müssten. Das führe dazu, dass „links-grüne Vorfeldorganisationen“ wie Greenpeace, der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe nicht mehr offenlegen müssten, wie sie finanziert werden.

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Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland begrüßte die Neuregelungen zwar als „viele kleine Schritte nach vorn“, vermisste aber einen „großen Wurf“.

Kritisiert wurden etwa weiter bestehende Ausnahmeregeln für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sowie der Verzicht auf das Amt eines Lobbybeauftragten als unabhängige Kontrollinstanz.

Der Digitalverband Bitkom kritisierte, es werde über das Ziel hinaus geschossen. „Die neuen Dokumentationspflichten sind nicht praktikabel und haben als Konsequenz einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.“ Außerdem werde mit zweierlei Maß gemessen. Firmen würden viel strengere Pflichten auferlegt als Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften.

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen.

Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. (dpa, AFP, Reuters)

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