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Finanzkrise: Brüssel: Wettbewerbsregeln bleiben in Kraft

Klare Anweisung: Auch bei dramatischen Bankenrettungsaktionen sollen die EU-Staaten die europäischen Wettbewerbsregeln beachten. Zu diesem Zweck wurden jetzt von der EU Leitlinien herausgegeben.

Einen Tag nach dem Pariser Euro-Gipfel zur Finanzkrise veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zu Nothilfen für angeschlagene Banken. Wie die Behörde am Montag in Brüssel deutlich machte, beruft sie sich auf eine Vorschrift des EU-Vertrags, der staatliche Hilfen bei einer schweren Störung der wirtschaftlichen Lage erlaubt. Die Kommission hat also mehr Spielraum bei der Prüfung der milliardenschweren Hilfen als zu normalen Zeiten. Das EU-Wettbewerbsrecht werde aber nicht außer Kraft gesetzt, hieß es ergänzend.

Die Kommission will vor allem Wettbewerbsverzerrungen verhindern. So soll vermieden werden, dass unterstützte Kreditinstitute übermäßige Vorteile erhalten und allein deswegen neue Kundschaft anwerben können. Es darf keine Diskriminierungen aufgrund der Nationalität der Banken geben. Die Prinzipien sehen auch vor, dass staatliche Hilfen zeitlich begrenzt sein sollen. Der Privatsektor soll in angemessener Form mit ins Boot genommen werden. Die Kommission sicherte zu, Rettungen von Banken notfalls innerhalb von 24 Stunden zu prüfen. (sba/dpa)

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