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EU-Flaggen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

© dpa/Immanuel Blänsch

Hilfszahlungen in der Coronakrise: Experten fordern klimafreundliches EU-Aufbauprogramm

Der Green Deal spielt bei den aktuellen Wirtschaftshilfen der EU-Staaten keine Rolle. Das soll sich ändern – um nach der Pandemie eine neue Krise zu verhindern.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten will die EU-Kommission den Green Deal nicht vergessen: „Jeder Euro, den wir investieren, muss in eine neue Wirtschaft fließen, statt in alte Strukturen“, hatte Vizekommissionspräsident Frans Timmermans dem Umweltausschuss vergangene Woche per Videochat versichert.

Doch bei den Bemühungen der EU-Staaten, ihren Volkswirtschaften schnell unter die Arme zu greifen, wurden keine klimarelevanten Bedingungen gestellt. Ob Zementwerk oder Solarzellenproduzent – alle erhalten schnelle Hilfe.

Inzwischen haben die Mitgliedsstaaten rund 1,8 Billionen Euro in eigene Konjunkturprogramme gesteckt, die alle von der EU-Kommission genehmigt wurden. Es sei Sache der Mitgliedsstaaten zu entscheiden, wie sie staatliche Beihilfen im Rahmen der europäischen Beihilferegeln entwerfen, bestätigte die Kommission. Zwar ist eine Überarbeitung der Beihilferegeln mit Blick auf den Green Deal geplant – aber das wird noch dauern.

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Deutschland hat besonders viel Geld in Wirtschaftszweige gegeben, die nicht mit dem Green Deal kompatibel sind. In einer Studie der Londoner Strategieberatung Vivid Economics zu den Coronahilfen rangiert die Bundesrepublik auf Platz eins der Fossil-Förderer in der EU.

Auch die von der EU geschnürten Konjunkturpakete beinhalten derzeit keine Verpflichtungen zum Umweltschutz. Die 540 Milliarden Euro Unterstützung auf die sich die EU-Finanzminister Anfang April geeinigt hatten, sind nur an die Bedingung geknüpft, dass sie in die Bekämpfung der Pandemie fließen.

Dasselbe gilt für die Mittel, die aus dem EU-Haushalt stammen: 37 Milliarden Euro sollen aus den Strukturfonds in die Regionen fließen. Eigentlich ist ein Fünftel der Fonds für umweltfreundliche Investitionen reserviert. Für das zusätzliche Geld soll das aber ausdrücklich nicht gelten.

Coronahilfen unterliegen nicht den „grüne“ Vergaberichtlinien

Das gleiche Bild zeichnet sich bei den europäischen Banken ab: Weder die Europäische Zentralbank, die wegen der Pandemie einen gewaltigen Anleihenkauf in Höhe von 870 Milliarden Euro plant, noch die Europäische Investitionsbank mit einem 25 Milliarden Euro schweren Garantiepaket für kleine und mittlere Unternehmen schließt klimaschädliche Branchen aus.

Die Investitionsbank hatte sich zwar im November „grüne“ Vergaberichtlinien auferlegt, die Coronahilfen unterliegen diesen aber nicht, bestätigt ein Sprecher.

Mindestens 1000 Milliarden für den Wiederaufbau

Dass Milliarden Euro bislang relativ frei vergeben worden sind, findet Jochen Krimphoff, stellvertretender Direktor der Umweltorganisation WWF in Frankreich, nachvollziehbar: „Wenn es brennt, löscht man zuerst den Brand. Worauf es insbesondere ankommt, ist die spätere Erholungsphase“, sagte er dem Tagesspiegel.

Als Mitglied der Technischen Expertengruppe (TEG), die die EU-Kommission zum Thema nachhaltige Finanzen berät, gehört Krimphoff zu den 35 Unterzeichnern einer am vergangenen Montag veröffentlichten Stellungnahme. Darin appellieren die Experten an Kommission und Mitgliedsstaaten, die von der TEG entwickelten Instrumente für den Wiederaufbauplan zu nutzen.

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Dieser soll nach jetzigem Stand kommende Woche vorgelegt werden und mindestens 1000 Milliarden Euro umfassen – so viel wie der gesamte EU-Haushalt für sieben Jahre. Das Geld könnte am Finanzmarkt aufgenommen werden, hat die Kommissarin für Kohäsion, Elisa Ferreira, im Onlinemagazin „Politico“ skizziert.

Grüne Taxonomie sollte eigentlich erst 2021 bindend sein

Jochen Krimphoff sagt: „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Wirtschaft nicht nur aus der Krise holen, sondern auch für die nächste rüsten. Das geht nur, indem wir die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu einer Grundlage der Wiederaufbaupläne machen.“

Das Instrument dafür soll die grüne Taxonomie sein, auf die sich EU-Rat und -Parlament im Dezember geeinigt hatten. Rechtlich bindend sollte sie eigentlich erst Ende 2021 werden, aber die Beratergruppe würden sie gerne schon jetzt in den Wiederaufbauplan der EU integriert sehen. „Die Staaten haben sich auf diese Instrumente geeinigt, sie eignen sich auch für alle Formen der staatlichen Beihilfe“, so Krimphoff.

Derzeit steht der Green Deal im Hintergrund – doch die klimaneutrale Wirtschaft soll kommen.
Derzeit steht der Green Deal im Hintergrund – doch die klimaneutrale Wirtschaft soll kommen.

© picture alliance/dpa/Patrick Pleul

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Damit Staaten und Unternehmen sich wiederum Geld von Finanzmärkten beschaffen können, schlagen die Experten vor, dass sie den von der TEG entwickelten Standard für grüne Anleihen verwenden. Beide Instrumente seien „essenziell“, damit die Coronahilfspakete keine zusätzlichen Kosten im Klima- und Umweltschutz verursachen.

Europäische Nachhaltigkeitsregeln für alle?

Das Beratergremium steht nicht alleine da. Vergangene Woche veröffentlichten die Niederlande ihre Vorschläge für ein klimafreundliches EU-Aufbauprogramm und lehnten sie an die Instrumente der TEG an. Das Land möchte eine Ausschlussliste für schlechte Investitionen erstellen, die sich an der EU-Taxonomie orientiert. Im Gegenzug soll mehr Geld in Projekte im Bereich Wasserstoff, Carbon Capture and Storage, erneuerbare Energien und in öffentliche Transportmittel fließen.

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Die EU-Kommission, so der Vorschlag, könnte Leitlinien für nationale Konjunkturprogramme entwickeln, um Unternehmen zu fördern, die „willens sind, kohlenstoffarme und nachhaltige Investitionen aufzunehmen".

Sandrine Dixson-Declève, ebenfalls Mitglied der TEG und Co-Vorsitzende des Club of Rome, geht einen Schritt weiter. Die Nachhaltigkeitsregeln der EU sollten prinzipiell für alle gelten, „die öffentliche Investitionen von der Europäischen Investitionsbank oder der Europäischen Zentralbank wollen“, sagt sie.

Österreich knüpft Gelder für Airline an Bedingungen

Solche Maßnahmen hätten Durchschlagskraft. Ein Beispiel: Würden Mitgliedsstaaten ihre Konjunkturprogramme an der EU-Taxonomie ausrichten, dürften sie ihre Fluggesellschaften nicht bedingungslos unterstützen: Die Empfehlungen der TEG schließen CO2-intensive Transportarten wie Passagierflüge indirekt aus. Stattdessen sollten Staaten ihre Fluggesellschaften verpflichten können, ihre Treibhausemissionen mit Hilfe der Beihilfen zu senken.

Österreich hat als erstes EU-Land einen vorsichtigen Schritt in diese Richtung getan. Das Land möchte die Fluggesellschaft Austrian Airlines im Gegenzug für ein Rettungspaket dazu bringen, Kurzstreckenflüge zu reduzieren und klimafreundlichere Kraftstoffe einzusetzen.

Ausgerechnet aus der EU-Kommission kommt Widerspruch: „Wenn wir über Investitionen in Umweltmaßnahmen sprechen, während Unternehmen vor dem Bankrott stehen, müssen wir vorsichtig sein“, sagte EU-Transportkommissarin Adina Valean. Denkt man an Timmermans’ Worte, scheint es auch innerhalb der Kommission Gesprächsbedarf zu geben

Florence Schulz

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