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Zwei Arbeiter stehen auf einem Hubwagen und reinigen eine große Werbefläche der Fastfood-Filiale McDonald's im Hauptbahnhof in Frankfurt am Main

© picture alliance / dpa

EU prüft prüft Steuer-Deal von McDonald's: "Praktisch keine Steuern gezahlt"

Im Kampf gegen Steuerflucht internationaler Konzerne nimmt die EU-Kommission nun auch McDonald's unter die Lupe. Im Zentrum der Ermittlungen stünden zwei Vereinbarungen der US-Fast-Food-Kette mit den Finanzbehörden in Luxemburg.

Der US-Fastfood-Konzern McDonald’s profitiert nach Ermittlungen der EU-Kommission in Europa von illegalen Steuervorteilen. Das Unternehmen habe in Luxemburg Absprachen treffen können, die es ihm ermöglichten, in dem Land trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu entrichten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Allein 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald’s Europe Franchising in Luxemburg einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro ausgewiesen.

Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun ein eingehendes beihilferechtliches Prüfverfahren ein. Es könnte theoretisch damit enden, dass McDonald’s die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen muss. Nach im Februar veröffentlichten Gewerkschaftsinformationen sollen EU-Staaten von 2009 bis 2013 Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde Euro entgangen sein.

McDonald’s betonte am Donnerstag, das Unternehmen halte sich in Europa an alle geltenden Gesetze und Regeln und zahle Körperschaftsteuern in „beträchtlicher Höhe“. Allein zwischen 2010 und 2014 seien in EU-Staaten mehr als 2,1 Milliarden Dollar (rund zwei Milliarden Euro) abgeführt worden, was einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 27 Prozent entspreche. Die Burgerkette dementierte allerdings nicht, dass auf in Luxemburg einlaufende Lizenzgebühren, die Betreiber von McDonald’s-Restaurants in Europa und Russland zahlen müssen, „praktisch keine Körperschaftsteuern“ abgeführt wurden. Genau das ist aber der Vorwurf der EU-Kommission. Brüssel vermutet konkret, dass die luxemburgischen Steuerbehörden zum Vorteil von McDonald’s von Bestimmungen eines zwischen Luxemburg und den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens abgewichen sind.

Neben McDonald’s hat die EU-Kommission bereits seit längerem Steuerabsprachen Irlands mit Apple und Luxemburgs mit Amazon im Visier. Im November abgeschlossen wurde die Prüfung von Steuervorbescheiden (tax rulings) für die Kaffeehauskette Starbucks und eine Tochter des Autobauers Fiat. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von den Niederlanden beziehungsweise Luxemburg bevorzugt wurden. dpa

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