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Autoverkehr in Paris

© picture alliance/dpa/Fredrik von Erichsen

EU-Grenzwerte nicht eingehalten: Frankreich droht Millionenstrafe wegen Luftverschmutzung

Ein Einwohner des Pariser Ballungsraums fordert 21 Millionen Euro wegen gesundheitlicher Schäden. Ein Gutachten hält das für möglich.

Frankreich droht wegen gesundheitlicher Schäden durch Luftverschmutzung eine Millionenstrafe. Einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge könnte der französische Staat Bürgern Schadenersatz zahlen müssen, wenn europäische Grenzwerte für die Luftqualität verletzt wurden (Rechtssache C-61/21). Allerdings müsse im Einzelfall etwa durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen werden, dass gesundheitliche Probleme durch die Luftverschmutzung ausgelöst worden seien.

Hintergrund des Gutachtens ist die Schadenersatzklage eines Einwohners des Pariser Ballungsraums, zu der ein Gericht in Versailles den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte. Der Kläger fordert 21 Millionen Euro von den zuständigen Behörden, weil die Luftverschmutzung seine Gesundheit geschädigt habe. Der französische Staat habe nicht dafür gesorgt, dass die EU-Grenzwerte für Luftqualität eingehalten worden seien.

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Tatsächlich befand der EuGH 2019, dass die Schwellenwerte im Ballungsraum Île-de-France für Stickstoffoxid (NO2) seit 2010 überschritten wurden. Auch der Staatsrat von Paris stellte dem EuGH zufolge fest, dass die Werte bis 2020 fortlaufend nicht eingehalten wurden, und in früheren Jahren auch zu viel Feinstaub in der Luft war.

Da das Ziel der EU-Regeln für Luftqualität sei, die Gesundheit zu schützen, könnten einzelne Bürger ihre Rechte geltend machen und Schadenersatz fordern, so das Gutachten. Es müsse aber ausreichend bewiesen sein, dass der Schaden tatsächlich durch einen langen Aufenthalt an der schlechten Luft entstanden sei. Auch die Luftqualitätspläne des Staates spielen bei der Entscheidung demnach noch eine Rolle. Das Gutachten ist für den EuGH nicht bindend, oft folgen Richter jedoch in ihrem Urteil der Linie. (dpa)

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