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Rupert Stadler (l, in der Unschärfe), ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Audi AG, und der Mitangeklagte Wolfgang Hatz, ehemaliger Audi-Ingenieur Forschungs- und Entwicklungsvorstand bei Porsche sowie Leiter der Aggregateentwicklung bei Volkswagen, sitzen im Sitzungssaal des Landgericht München auf ihren Plätzen.

© dpa/Sven Hoppe

Dieselskandal-Prozess: Landgericht will für Ex-Audi-Chef Stadler Bewährung und 1,1 Millionen Strafe

Das Landgericht will für den Ex-Audi-Chef eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monate und eine Geldstrafe von 1,1 Millionen Euro. Diesbezüglich wurde um eine Bedenkzeit bis 3. Mai gebeten.

Im Betrugsprozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Angeklagte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen hat das Landgericht München II den möglichen Strafrahmen für Stadler konkretisiert.

Im Gegenzug für ein Teilgeständnis könne Stadler eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten Haft und eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro erhalten, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert am Mittwoch.

Der Vorschlag des Gerichts wurde am Dienstag in einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch diskutiert, wie der Richter sagte. Sowohl Stadler und seine Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft erbaten sich Bedenkzeit bis zum 3. Mai, dann wollen sie sich zu dem Vorschlag äußern.

Rupert Stadler spricht mit seiner Anwältin Ulrike Thole Groll.

© AFP/CHRISTOF STACHE

In dem Rechtsgespräch hatte dem Richter zufolge die Staatsanwaltschaft mit zwei Millionen Euro eine deutlich höhere Geldauflage gefordert, den weiteren Strafrahmen akzeptierte die Anklage.

Die Verteidigung Stadlers forderte dagegen, dass dieser wegen seiner deutlich geringeren Schuld eine Strafe unterhalb des Strafrahmens 18 bis 24 Monate bekommen müsse. Dies lehnte das Gericht Weickert zufolge in dem Rechtsgespräch aber ab. Der Richter erklärte dies mit der hervorgehobenen Position Stadlers.

Manipulation der Abgaswerte von Dieselautos

Stadler hatte jahrelang seine Unschuld beteuert und war davon auch in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess nicht abgerückt. Aber nach vorläufiger Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte er spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert gewesen sein könnten.

Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der Autos weiterlaufen lassen. Daher komme für ihn eine Freiheitsstrafe wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht – bei einem Geständnis auch auf Bewährung.

Bei einem zweiten Gespräch über eine entsprechende Verständigung am Dienstag hätten sowohl die Verteidiger wie auch die Staatsanwaltschaft Vorbehalte geäußert, sagte Weickert.

Diskussionen über den Strafrahmen Stadlers

Staatsanwalt Nico Petzka habe eine Bewährungsauflage von zwei Millionen Euro verlangt und auf die Häuser, Eigentumswohnungen und Bankkonten in Stadlers Besitz verwiesen.

4,1
Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung soll Stadler bereits an die Audi-Mutter Volkswagen gezahlt haben.

Stadlers Anwälte Thilo Pfordte und Ulrike Thole hätten darauf hingewiesen, dass Stadler bereits 4,1 Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung an die Audi-Mutter Volkswagen gezahlt habe.

Außerdem sei der vom Gericht ins Auge gefasste Strafrahmen von anderthalb bis zwei Jahren zu hoch. Die Wirtschaftsstrafkammer werde am Strafrahmen aber nichts mehr ändern, sagte Weickert. Stadler sei der höchstrangige Angeklagte und verfüge über ein auskömmliches Vermögen.

Der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure hatten gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motoren-Software für die unzulässige Abschalteinrichtung veranlasst hatten.

Hatz steht damit eine Bewährungsstrafe mit einer Zahlungsauflage von 400 000 Euro in Aussicht, einem mitangeklagten Ingenieur eine Bewährungsstrafe mit Zahlung von 50 000 Euro. Das Verfahren gegen den als Kronzeugen aufgetretenen anderen Ingenieur wurde eingestellt. (AFP, dpa)

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