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Dokumentation: Die wichtigsten Passagen des Urteils

Das EU-Gericht erster Instanz hat sich im Microsoft-Prozess auf die Seite der Brüsseler Wettbewerbshüter gestellt. Die wesentlichen Passagen des 248 Seiten langen Urteils.

BUSSGELD:

Nach Meinung des Gerichts hat sich die EU-Kommission bei der Beurteilung der Schwere und Dauer des Verstoßes und bei der Festlegung des Bußgeldes nicht geirrt. Daraus folgt, "dass das Argument von Microsoft, das Bußgeld sei überhöht und unangemessen, zurückgewiesen werden muss".

OFFENLEGUNG TECHNISCHER EINZELHEITEN: Microsoft muss Details offenlegen, damit Programme anderer Anbieter auf Arbeitsgruppenrechnern mit Windows vereinbar sind. Microsoft hatte das mit dem Recht auf geistiges Eigentum abgelehnt. Darin sieht das Gericht unter den gegebenen Umständen einen Missbrauch einer dominanten Marktposition und setzt dem Recht auf geistiges Eigentum Grenzen.

Für einen solchen Missbrauch müssen drei Bedingungen erfüllt sein. "Erstens, die Weigerung (für Offenlegung) bezieht sich auf ein Produkt oder eine Dienstleistung, die untrennbar mit der Ausübung einer bestimmten Aktivität auf einem benachbarten Markt verbunden ist; zweitens, die Weigerung ist derart, dass sie einen effektiven Wettbewerb auf diesem benachbarten Markt ausschließt; und drittens, die Weigerung verhindert das Erscheinen neuer Produkte, für die es eine potenzielle Nachfrage der Verbraucher gibt." Diese Bedingungen seien im Fall von Microsoft erfüllt.

MEDIA-PLAYER: Die Kopplung des Media-Players mit Windows ist unzulässig, weil sie zu einer Schwächung des Wettbewerbs führt. " (...) es ist klar, dass, der Kopplung geschuldet, der Windows Media-Player eine beispiellose Präsenz auf Kundencomputern weltweit genoss, weil er automatisch ein Niveau der Marktdurchdringung erreichte, das dem des Betriebssystems Windows entsprach." Diese Marktdurchdringung habe der Media-Player erreicht, ohne sich mit konkurrierenden Produkten und ihren Vorteilen messen zu müssen.

TREUHÄNDER:
Die Entscheidung der Kommission, einen unabhängigen Treuhänder mit weitreichenden Kompetenzen einzusetzen, wurde annulliert. Die Kommission habe nicht die Befugnis, " (...) Microsoft zu zwingen, einem unabhängigen, überwachenden Treuhänder Zugang zu gewähren, der mit Befugnissen ausgestattet ist, die die Kommission selbst nicht an dritte Parteien übertragen darf". (mit dpa)

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