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28.500 Verfahren wurden allein bei den 24 Oberlandesgerichten im vergangenen Jahr gezählt.

© imago/Neundorf/Kirchner-Media/Neundorf

„Deutsche Justiz massiv überlastet“: Richterbund rechnet mit neuer Flut an Dieselklagen

Der Deutsche Richterbund geht von einer erneuten Klagewelle im Dieseskandal aus. Zugleich mahnt der Verband zu deutlich mehr Tempo bei der Fallbearbeitung.

Der Deutsche Richterbund (DRB) rechnet im Abgasskandal mit einer neuen Klagewelle. „Auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien werben bereits offensiv um neue Mandate, so dass die Fallzahlen vieler Gerichte weiter deutlich steigen dürften“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe).

Mehr als 28.500 Verfahren verzeichneten demnach allein die 24 Oberlandesgerichte im vergangenen Jahr. Zuletzt erleichterte der Europäische Gerichtshof Klagen wegen unzulässiger Abgastechnik in Dieselautos.

Der DRB fordert, Massenverfahren zügiger zu erledigen. „Die Instanzgerichte sollten die bei ihnen anhängigen Fälle während eines Pilotverfahrens aussetzen können, sofern die höchstrichterlich zu klärenden Rechtsfragen für ihre Verfahren entscheidungserheblich sind“, sagte Rebehn.

Durch die Einführung einer Verbandsklage werde sich das Problem jedoch kaum lösen lassen. „Das vorgesehene mehrstufige Verfahren bis zur Verteilung der Gelder durch einen Sachwalter ist schwerfällig und dürfte dazu führen, dass jedenfalls rechtsschutzversicherte Kläger weiterhin eine Individualklage bevorzugen werden.“

Auch die Union macht dem Bericht zufolge Druck. „Die deutsche Justiz leidet aufgrund von Massenverfahren unter massiver Überlastung. Es besteht dringender Handlungsbedarf“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), der „Rheinischen Post“. Wichtig sei eine möglichst frühe höchstrichterliche Klärung.

„Durch Pilotverfahren könnten die Untergerichte früh die Auffassung der Obergerichte zu einer bestimmten Rechtsfrage erfahren und dann entsprechend handeln“, sagte Krings.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte kürzlich entschieden, dass Autokäufer gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben können, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. (AFP)

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