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Rettungspaket: Das Kleingedruckte kommt später

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) haben versprochen, keiner Bank Steuergelder ohne Gegenleistung zu überlassen. Offen ist aber, wie der Staat Druck auf Firmen ausüben will.

Berlin - Niemand wird erwarten, dass die Manager von Banken, die ab kommender Woche Unterstützung aus dem 480- Milliarden-Euro-Fonds des Bundes benötigen, fortan nur noch 351 Euro auf Hartz-IV-Niveau verdienen dürfen. Solch unrealistische Gegenleistungen wird niemand fordern.

Das Versprechen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), keiner Bank Steuergelder ohne Gegenleistung zu überlassen, steht allerdings im Raum. Und das wiederum wird von der Öffentlichkeit und den Abgeordneten im Bundestag als Gegenleistung für einen Vertrauensvorschuss an die Regierung verstanden. Wie nun die Regierung dieses Vertrauen konkret rechtfertigt, sprich welche Gegenleistungen sie den Banken für finanzielle Hilfen abfordern will, ist daher von allgemeinem Interesse. Schließlich geht es um Banker, die bis jetzt nur an ihre Rendite gedacht haben und die nun die Steuerzahler zu Hilfe rufen.

Bis Freitag – dem Tag der Abstimmung über das Hilfspaket – wird man Konkretes jedoch nicht wissen. Das Kleingedruckte des Gesetzes nämlich liefert die Regierung später nach. Und zwar in sogenannten Rechtsverordnungen, wie man sie aus anderen Fällen kennt. Dazu heißt es im aktuellen Gesetzentwurf, die Verordnungen, die die Regierung erlassen „kann“, würden Näheres über die Bedingungen, die Finanzinstitute mit Hilfsbedarf erfüllen müssen, regeln. Darin eingeschlossen sind auch die Managervergütung, die Zahlung von Boni oder Dividenden an die Eigentümer der Bank.

Allerdings: Auch aus diesen Rechtsverordnungen wird man – im Gegensatz zu anderen Fällen – noch nichts Konkretes über den Preis erkennen können, den Banker für die Gewährung etwa einer Milliardenspritze zahlen müssen. Denn dies wiederum ist ganz und gar in das Ermessen der Bundesbank gestellt. Sie betreibt den Hilfsfonds und legt die konkreten Gegenleistungen „per Vertrag, Verwaltungsakt“ oder auch nur per Selbstverpflichtung in jedem Einzelfall fest. Zwar auf Grundlage der Rechtsverordnung, aber dennoch im eigenen Ermessen. Das Versprechen des Finanzministers, Bankergehälter würden im Zweifelsfall auf 500 000 Euro im Jahr begrenzt, hat damit seinen Wert eigentlich verloren. Der Minister nämlich ist ab Freitag nur noch sehr weit entfernt zuständig. asi

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