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Kunden von Amazon bewerten die Produkte häufig anders als die Stiftung Warentest.

© Kai-Uwe Heinrich

Ortlieb gegen Amazon: Das BGH-Urteil ist gut – mündige Internet-Nutzer wären besser

Amazon darf Marken nicht mehr nutzen, um Kunden zu anderen Angeboten zu lotsen. Wichtiger ist, dass Kunden erkennen, wann sie gelotst werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Thorsten Mumme

Im Dezember 2017 stand „The Shed at Dulwich“ beim Internetportal Tripadvisor auf Platz eins der besten Restaurants in London. Allein; es hat dieses Restaurant nie gegeben. Ein Journalist des Magazins „Vice“ hatte seine Gartenlaube im Internet als Restaurant ausgegeben, Fotos gepostet und es verstanden, einen Hype auszulösen, sodass alle Welt dort essen wollte.

Auf den ersten Blick hat dieser Fall nichts mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zu tun. Dort befanden die Richter, dass Amazon-Anzeigen bei Google nicht zu Listen mit Konkurrenzprodukten führen dürfen, wenn ein Kunde nur nach einer bestimmten Marke gegoogelt hat. Doch auf den zweiten Blick zeigen beide Fälle: Wir brauchen mehr Internetkompetenz!

Denn es ist zwar gut, dass die Bundesrichter den Wert lang und mühsam aufgebauter Marken stärkt; noch besser wäre es allerdings, es hätte dieses Urteil gar nicht gebraucht. Seit Jahren zeigen Umfragen, dass über die Hälfte der Internetnutzer Anzeigen bei Google nicht von normalen Suchergebnissen unterscheiden kann. Ein Umstand, der im digitalen Zeitalter nicht hingenommen werden kann.

Es braucht Aufklärung darüber, dass bei kommerziellen Portalen im Internet fast immer ein Interesse hinter einer Platzierung steht. Oder darüber, dass man sich über ein Lokal bei verschiedenen Quellen informieren sollte. Dann findet man auch bei Amazon die Marke, die man gesucht hat.

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