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Windkraftanlage, dahinter das Kernkraftwerk Gundremmingen in Bayern.

© imago stock&people

CSU stimmt Konzept zu: Bayerische Staatsregierung will umstrittene 10H-Regel für Windräder lockern

Künftig soll auf bestimmten Flächen für die Windkraft ein reduzierter Mindestabstand von 1000 Metern gelten.

Nach langem CSU-internen Widerstand und unter hohem politischen Druck will die bayerische Staatsregierung die umstrittene 10H-Mindestabstandregel für Windkraftanlagen aufweichen.

Am Mittwoch stimmte auch die bis zuletzt skeptische CSU-Landtagsfraktion gezielten Lockerungen zu - nach stundenlangen Diskussionen und bei fünf Gegenstimmen.

Demnach soll künftig auf bestimmten Flächen - etwa in Wäldern, entlang von Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen oder Haupteisenbahnstrecken sowie in ausgewiesenen Vorranggebieten - für die Windkraft ein reduzierter Mindestabstand von 1000 Metern gelten.

Ebenso beim Ersatz bestehender Windenergieanlagen, auf Truppenübungsplätzen und bei Windkraftanlagen als „industriellen Nebenanlagen“.

Damit könnten bis zu 800 neue Anlagen gebaut werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Fraktionssitzung. Man ermögliche damit Windkraft auf knapp zwei Prozent der Landesfläche.

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Grundsätzlich will die CSU an der 10H-Regel weiter festhalten, die den Mindestabstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnbebauung definiert: Dieser muss der zehnfachen Höhe des Rades entsprechen.

Bei einem 200 Meter hohen Windrad sind dies also 2000 Meter. Seit Einführung der umstrittenen Regelung ist der Ausbau der Windkraft in Bayern praktisch zum Erliegen gekommen. (dpa)

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