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Angst vor dem Verlust: Bislang sind Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen vor der Kündigung geschützt, wenn sie wegen Covid-19 ihre Miete nicht zahlen können. Die Regelung läuft jetzt aus.

© imago/Peter Homann

Union blockiert Verlängerung: Corona-Schutz für Mieter endet - nun droht Kündigungswelle

Wer seine Miete nicht zahlen kann, muss mit dem Rauswurf rechnen. Das gilt für Wohnungen und für Gewerberäume. Eine Corona-Sonderregelung läuft aus.

Wohnungs- und Gewerbemieter, die wegen der Coronakrise ihre Mieten nicht zahlen können, können nicht länger auf Nachsicht der Vermieter bauen. Eine gesetzliche Regelung, wonach die Miete in solchen Fällen gestundet wird und erst später gezahlt werden darf, läuft an diesem Dienstag aus und wird nicht verlängert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte den Schutz der Mieter bis September ausdehnen, hat sich aber gegen die Union nicht durchsetzen können. Auch der Zahlungsaufschub für private Kredite, Strom- und Gasrechnungen endet an diesem Dienstag. Wer nicht zahlt, muss auch hier mit Kündigungen rechnen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte das Moratorium bis September verlängern.

© imago images/photothek

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, ist entsetzt: „Ab Mittwoch wieder in den Normalmodus überzugehen und Mieter, die unverschuldet Einkommenseinbußen erleiden, dem Kündigungsrisiko auszusetzen, ist absolut widersinnig.“ Die Verlängerung des Kündigungsschutzes koste nichts, schütze aber Wohnraum- und Gewerbemieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und ihrer wirtschaftlichen Existenz, sagte der Mieterschützer am Montag. „Menschen ohne finanzielle Rücklagen könnten schon in zwei Monaten auf der Straße stehen“, warnte auch Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Vor dem Hintergrund, dass mehrere Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit sind und hunderttausende Soloselbstständige dauerhafte Einkommenseinbußen haben, schaffe die Bundesregierung „völlig ohne Grund sozialen Sprengstoff“.

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Die Miete wird gestundet, aber nicht erlassen

Die Bundesregierung hatte im März zur Abmilderung der Pandemie-Folgen beschlossen, dass Mietern vom 1. April bis zum 30. Juni nicht gekündigt werden darf, wenn sie wegen der Covid-19-Krise ihre Miete vorübergehend nicht aufbringen können. Sie bekommen einen Aufschub: Die Miete kann bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Nach Auslaufen der Sonderregelung gilt nun aber wieder das normale Mietrecht: „Wer die Miete einen Monat und einen Tag lang schuldet, kann die fristlose Kündigung erhalten“, betont Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.

Auch Kredite, Strom, Wasser und Telefon müssen jetzt wieder gezahlt werden

Neben dem Schutz der Mieter hatte die Bundesregierung im März auch beschlossen, dass Raten für Verbraucherkredite gestundet werden können und existenzsichernde Verträge der Grundversorgung – Energie, Wasser, Telefon, Internet - nicht wegen Zahlungsverzugs gekündigt werden dürfen. Auch das ändert sich jetzt.

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Union: Verlängerung wäre ein "völlig verfehltes Signal"

„Eine Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen wäre ein völlig verfehltes Signal“, sagte Jan-Marco Luczak, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem Tagesspiegel. „Wir setzen gerade alles daran, zur Normalität zurückzukehren und das Wirtschaftsleben ans Laufen zu bringen“. Mit dem „größten Kraft- und Zukunftspaket der Nachkriegsgeschichte“ wolle die Regierung vermeiden, dass Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen und sich die Frage der Kündigung daher gar nicht stellt. Die bereits beschlossenen Hilfsmaßnahmen wirken, meint Luczak, zudem würden die sozialen Sicherungssysteme wirtschaftliche Härten unbürokratisch abfedern. Dafür spreche, dass nur ein verschwindend geringer Teil der privaten Mieter in den letzten Monaten von den Stundungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht habe.

Nur wenige Mieter haben eine Stundung beantragt

Einer Umfrage des Verbands Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) zufolge haben weniger als 0,3 Prozent der Mieter in der Region pandemiebedingt die Stundung ihrer Miete beantragt. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine bundesweite Umfrage des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW. GdW-Präsident Axel Gedaschko hatte vor einer Verlängerung des Mietenmoratoriums gewarnt. Bei den Mietern würden sich sonst Mietschulden anhäufen, den Vermietern fehlten Einnahmen für den Betrieb und die Instandhaltung der Wohngebäude.

Folgen der Krise: Millionen Menschen sind in Kurzarbeit oder haben ihre Arbeit verloren.

© dpa

Reiner Wild überzeugt das nicht. Die Zahlen sagen nichts aus, meint er. „Die Miete ist das erste, das gezahlt wird, sobald etwas Geld da ist“, betont der Mieterschützer. Die Angst, die Wohnung zu verlieren, ist groß.
Dabei müssen Millionen Menschen derzeit ihr Geld zusammenhalten. Die Zahl der Kurzarbeiter steigt. Von zwei Millionen im März ist die Zahl im April auf sechs Millionen in die Höhe geschnellt, schätzt die Bundesagentur für Arbeit. Das Ifo-Institut geht für Mai von 7,3 Millionen Menschen aus, die Kurzarbeitergeld beziehen. Auch die Arbeitslosigkeit wächst. 2,8 Millionen Menschen waren im April arbeitslos gemeldet, 170.000 mehr als im März. Neue Zahlen gibt es am Mittwoch.

Für Hartz IV-Bezieher gilt bis September eine Ausnahme

Bezieher von Hartz IV profitieren derzeit von einer großzügigeren Übernahme ihrer Mietkosten durch das Job-Center. Die normalerweise vorgeschriebene Prüfung, ob die Wohnung und die Miethöhe angemessen sind, ist wegen der Coronakrise vorübergehend ausgesetzt. Diese Regelung gilt für Anträge, die zwischen dem 1. März und dem 30. September gestellt werden.

Andere Mieter könnten dagegen nicht mit Mietzuschüssen rechnen, glaubt Wild. Und auch das Wohngeld kann das Problem nicht lösen, sagt DGB-Vorstand Körzell. Es könne die realen Wohnkosten nicht abdecken, zudem müsse es Monate im Voraus beantragt werden.

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