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Auch die Stadtreinigung kann betroffen sein von der Umsatzsteuerpflicht.

© Patrick Seeger/dpa

Bundesfinanzministerium gibt Druck nach: Aufschub bei Umsatzsteuer für Kommunen

Auf Deutschlands Kommunen kommt für bestimmte Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht zu. Aber erst ab 2023 - damit wird es für die Bürger vorerst nicht teurer.

Die umstrittene Umsatzsteuerpflicht für die Kommunen kommt erst 2023. Das Bundesfinanzministerium reagierte am Donnerstag auf die Bedenken der drei Kommunalverbände und verlängerte die Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Richtlinie um zwei Jahre. Ansonsten hätten Kommunen immer dann auf Leistungen und Angebote, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, schon ab Januar 2021 Umsatzsteuer abführen müssen. Doch waren die Vorbereitungen dafür aus Sicht von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund noch nicht weit genug gediehen. Vor allem interkommunale Kooperationen bei vielen Dienstleistungen, etwa Rechenzentren, Wertstoffhöfen oder auch nur dem Winterdienst, sind von der Steuerpflicht betroffen. Das könnte auch zu höheren Gebühren für die Bürger führen.

Längere Übergangsfrist

Nun ist mehr Zeit, um offene steuerrechtliche Fragen zu klären. Das Finanzministerium teilte mit, nach einer Prüfung sei die Verlängerung der Übergangsfrist europarechtlich möglich. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) sagte dem Tagesspiegel: „Das ist eine gute Nachricht für viele Städte und Gemeinden. Sie sollen mehr Zeit bekommen, um die europarechtlichen Vorgaben umzusetzen. Wichtig ist jetzt, dass alle die notwendigen Änderungen auch konsequent angehen.“ Der Bundestag muss jetzt die Verlängerung noch beschließen.

Stefan Schmidt, Kommunal–Experte der Grünen im Bundestag, sagte: „Es ist gut, dass die Hängepartie für die Kommunen jetzt beendet ist. Die Bundesregierung muss die gewonnene Zeit jetzt nutzen, um die vielen noch offenen Anwendungsfragen schnell und umfassend zu klären."

Kommunalverbände erleichtert

Erleichtert zeigte sich der Landkreistag. „Damit ist zumindest Zeit gewonnen. Diese Zeit muss genutzt werden, um die grundsätzlichen Fragen zu klären und die drohenden Probleme für die Kommunen abzuwenden", sagte Verbandssprecher Markus Mempel. "Wir fordern den Bund auf, zu einer konsistenten und kommunalverträglichen Lösung zu kommen. Dies ist für die Zukunft der interkommunalen Zusammenarbeit gerade in der Fläche von immenser Bedeutung. Nötigenfalls muss den kooperierenden Kommunen die zu zahlende Umsatzsteuer über ein Umsatzsteuer-Refund-System rückerstattet werden.“

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Städtetags, sagte: „Die Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts auf kommunale Leistungen ist aufwändig. Deshalb ist es gut, dass den Städten und Gemeinden nun Zeit bis Ende 2022 zur Vorbereitung gegeben werden soll." Wichtig sei, dass die Städte bei diesem Prozess auch von den Finanzämtern unterstützt werden. "Denn das Umsatzsteuerrecht ist kompliziert." Im jetzt verlängerten Zeitraum müsse geklärt werden, welche der vielfältigen Leistungen der öffentlichen Hand unter die Umsatzsteuerpflicht fielen. Viele Verträge und Gebührensatzungen müssten angepasst werden. Das sei bei den Leistungen von interkommunalen Kooperationen, etwa gemeinsam betriebenen Bauhöfen, Rechenzentren oder der Wasserversorgung, "eine Herausforderung".

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