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Urteil: BGH lehnt Kontrolle von Strompreisen ab

Die Chancen der Verbraucher, die Höhe von Strompreisen gerichtlich überprüfen zu lassen, sind gesunken. Aufgrund des Wettbewerbes könnten die Konsumenten den Anbieter wechseln, hieß es zur Begründung.

Karlsruhe - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) scheidet eine richterliche Kontrolle der Angemessenheit von Tarifen in der Regel aus, weil die Energiekonzerne im liberalisierten Strommarkt keine Monopolstellung mehr haben und der Kunde deshalb auf andere Anbieter zurückgreifen kann. Offen ist aber nach wie vor die Frage, ob einseitige Tarifanhebungen innerhalb eines laufenden Vertrags gerichtlich nachprüfbar sind. Darüber hatte der BGH im konkreten Fall nicht zu entscheiden.

Geklagt hatte ein in Mecklenburg-Vorpommern ansässiges Unternehmen des Energiekonzerns Eon. Ein Kunde hatte sich gegen einen geplanten Tarifwechsel im Jahr 2002 gewandt und von seinen Stromrechnungen rund 1500 Euro nicht bezahlt. Weil der Fall noch nicht abschließend aufgeklärt ist, verwies der BGH das Verfahren an das Landgericht Potsdam zurück. (Az: VIII ZR 144/06 vom 28. März 2007)

Kern des Streits ist die Frage, ob Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Stromtarife anwendbar ist. Nach dieser Vorschrift, die der BGH etwa auf Wasserversorgung, Fernwärme und Stromnetzentgelte angewandt hat, ist die einseitige Festsetzung von Preisen und Tarifen "nach billigem Ermessen" zu treffen und gerichtlich überprüfbar. In einem anderen Verfahren prüft der BGH derzeit, ob dies auch für Gaspreise gilt. Dort ist die Liberalisierung sehr viel weniger weit fortgeschritten als beim Strom, so dass dort die Frage einer richterlichen Nachprüfbarkeit dringlicher ist.

Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VdEW) begrüßte das Urteil. Es unterstreiche, dass der Wettbewerb funktioniere, sagte Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller: "In keinem anderen europäischen Land ist die Vielfalt mit insgesamt 1000 Stromunternehmen so groß wie in Deutschland. Es ist inzwischen leichter, seinen Stromanbieter als seine Bank zu wechseln." (tso/dpa)

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