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Die Commerzbank hat den Rechtsstreit um einen früheren Personalvorstand auch in zweiter Instanz verloren.

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Commerzbank: Bank verliert Rechtsstreit um Abberufung von Personalvorstand

Der Aufsichtsrat wollte ein Zeichen setzen: Der Sparkurs bei der Commerzbank trifft auch den Vorstand. Doch der Personalchef zog gegen seinen Rauswurf vor Gericht - und bekam nun erneut Recht.

Die Commerzbank hat den Rechtsstreit um die Abberufung von Personalvorstand Ulrich Sieber auch in zweiter Instanz verloren. Der am 6. November 2013 verkündete Beschluss des Aufsichtsrates sei unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Dienstag (Az.: 5 U 111/14). Die Bank kann das Urteil per Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) angreifen. Ein Commerzbank-Sprecher erklärte, das Geldhaus
werde „die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen“. Dafür sind nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vier Wochen Zeit.

Siebers Vertrag wäre noch bis Mai 2017 gelaufen

Sieber fordert die Erfüllung seines Vertrags, der noch bis Mai 2017 gelaufen wäre. Faktisch dürfte es auf eine Abfindung hinauslaufen. Commerzbank-Chef Martin Blessing hatte am Donnerstag gesagt, er könne sich eher nicht vorstellen, dass Sieber wieder in der Bank arbeite. Die Commerzbank hatte sich Ende 2013 nach monatelangem Gezerre von zwei Vorständen getrennt und dieses Gremium von neun auf sieben Mitglieder verkleinert. Neben Sieber traf es Jochen Klösges, der gemeinsam mit Sieber für die konzerneigene Abbausparte verantwortlich war. Klösges ging den damaligen Angaben zufolge freiwillig.

Als Grund für die Entlassung hatte die Bank ihren Sparkurs angeführt

Zur Begründung hatte die Bank die eingeleitete Streichung Tausender Stellen angeführt: Der Sparkurs könne nicht spurlos am Top-Management vorbeigehen. Das Landgericht Frankfurt urteilte im April, dies reiche für einen Rauswurf Siebers nicht aus. Das Aktiengesetz verlangt für die vorzeitige Abberufung eines Vorstands einen „wichtigen Grund“.

Ein Vorteil fürs Unternehmen ist kein Kündigungsgrund, urteilte das Gericht

Gegen das Urteil des Landgericht war die Bank in Berufung gegangen. Das OLG bekräftigte nun, eine Bank dürfe Manager nicht allein deshalb vor die Tür setzen, weil es für sie vorteilhaft sei. Für die Trennung von Sieber
habe die Commerzbank keinen „wichtigen Grund“ angeführt - etwa jenen, dass „die weitere Tätigkeit des Vorstandsmitglieds bis zum Ende seiner Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar wäre“. dpa

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