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Beamte der Spurensicherung untersuchen das U-Boot des dänischen Ingenieurs Peter Madsen. (Archivbild)

© Jacob Ehrbahn/Ritzau Foto/dpa

Chronologie des Kriminalfalls Peter Madsen: Mord an Journalistin Kim Wall beschäftigt erneut die Justiz

Der dänische Erfinder Peter Madsen hat die Journalistin Kim Wall ermordet. In einem Berufungsprozess soll nun das Strafmaß überprüft werden.

Der Mord an der schwedischen Journalistin Kim Wall beschäftigt erneut die Justiz in Dänemark. Ab Mittwoch soll in einem Berufungsprozess in Kopenhagen das Strafmaß gegen den dänischen Erfinder Peter Madsen überprüft werden, der Ende April wegen Walls Ermordung zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Die grausame Tat hat in aller Welt für Erschütterung gesorgt.

Das Interview

Nach einem Anruf von Peter Madsen besucht die 30-jährige Journalistin Kim Wall den dänischen Erfinder am 10. August 2017 im Hafen von Kopenhagen auf dessen selbst gebautem U-Boot "UC3 Nautilus", um ihn zu interviewen.

Um 19.00 Uhr legt die "Nautilus" ab. Sportbootfahrer sehen die Journalistin und den Erfinder im Turm des U-Boots.

Für das Interview hat Wall eine Abschiedsfeier verlassen, die sie und ihr Freund für Freunde geben. Das Paar will wenige Tage später gemeinsam nach China ziehen. Als Wall nicht zurückkehrt, meldet ihr Freund sie noch in der Nacht zum 11. August als vermisst.

Am 11. August wird das sinkende U-Boot gesichtet, ein Sportbootfahrer rettet Peter Madsen. Der U-Boot-Bauer gibt an, es habe eine Havarie an Bord gegeben. Kim Wall habe er bereits am Vorabend wohlbehalten an Land abgesetzt.

Die Funde

Die Ermittler glauben Madsen nicht. Er wird noch am 11. August festgenommen und einen Tag später unter dem Vorwurf des Totschlags inhaftiert.

Das nach Überzeugung der Ermittler von Madsen absichtlich versenkte U-Boot wird gehoben. Elf Tage nach Walls Verschwinden sagt Madsen schließlich aus, die junge Frau sei an Bord der "Nautilus" durch einen Unfall ums Leben gekommen. In Panik habe er ihre Leiche "auf See bestattet".

Am selben Tag wird an der Köge-Bucht ein Torso gefunden, der später als der von Wall identifiziert wird. In den folgenden Wochen finden Polizeitaucher in der Köge-Bucht weitere Teile von Walls Leiche sowie ein Messer.

Am 24. August sagt Madsen im Verhör, Wall sei ums Leben gekommen, als ihr die schwere Luke des U-Boots auf den Kopf gefallen sei. Ihr später gefundener Schädel weist jedoch keine entsprechenden Verletzungen auf.

Anfang Oktober geben die Ermittler den Fund einer Festplatte in Madsens Werkstatt bekannt. Diese enthalte Fetisch-Filme, in denen Frauen gefoltert, enthauptet oder lebendig verbrannt werden. Madsen gibt an, die Festplatte gehöre ihm nicht.

Die Behörden veröffentlichen Autopsieergebnisse, wonach Wall vor ihrem Tod mit einem Messer im Genitalbereich verletzt wurde.

Die Anklage

Am 24. Januar wird Anklage gegen Madsen wegen Mordes, schwerer sexueller Misshandlung und Leichenschändung erhoben.

Die Ermittler werfen dem Erfinder vor, den Mord gezielt geplant und vorbereitet zu haben. Dazu habe er eine Säge, Messer, spitze Schraubenzieher, Seile und Rohre an Bord seines U-Boots gebracht. Er habe die junge Frau gefesselt, geschlagen und auf sie eingestochen, bevor er sie getötet habe.

Wegen des Zustands von Walls Leiche können die Gerichtsmediziner die Todesursache nicht abschließend klären. Die Ermittler gehen davon aus, dass Madsen sie im Zuge einer brutalen Sex-Fantasie erwürgte oder ihr die Kehle durchschnitt.

Prozess und Urteil

Am 8. März beginnt der Prozess, in dem Madsen weiterhin eine Tötungsabsicht bestreitet. Seine neueste Version der Ereignisse lautet, Wall sei nach einem plötzlichen Druckabfall an Bord gestorben.

In einem psychologischen Gutachten wird Madsen als "hochgradig sexuell abartig" mit narzisstischen und psychopathischen Züge beschrieben.

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für den Angeklagten, der einen "idealen kriminellen Plan" verfolgt habe. Die Verteidigung macht einen Mangel an stichhaltigen Beweisen geltend. Madsen selbst äußert in einer abschließenden Stellungnahme Reue.

Am 25. April wird Madsen zu lebenslanger Haft verurteilt - das bedeutet in Dänemark durchschnittlich 16 Jahre hinter Gittern. Madsen legt Berufung ein - allerdings nur gegen das Strafmaß, nicht gegen den Schuldspruch an sich. (AFP)

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