Tagesspiegel Plus
Querdenker im Fokus der Sicherheitsbehörden: Für verfassungsfeindliche Meinungen darf demonstriert werden
Bürger haben nicht zu beweisen, dass sie Demokraten sind. Erst wenn Organisationen die Demokratie angreifen, müssen sie sich Beobachtung gefallen lassen.
Ein Kommentar von Gerhart Baum
Wir werden regelmäßig darüber informiert, dass der Verfassungsschutz Parteien – etwa Teile der AfD – oder Gruppen der Gesellschaft beobachtet, wie jetzt die Querdenkerbewegung. Mir wird die Frage gestellt, wie es damals war in den 1970er Jahren, als es den sogenannten Radikalenerlass gab. Gibt es Parallelen? Meine Antwort: Beides hat nichts miteinander zu tun.
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