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Autos fahren an einer Tankstelle vorbei, an der die Kraftstoffpreise angezeigt sind.

© dpa/Sina Schuldt

Heizen, Tanken und Einwegpfand für Milch: Das ändert sich für Verbraucher im neuen Jahr

Auch 2024 kommen auf die Verbraucher einige Neuerungen zu. So tritt das umstrittene Heizungsgesetz in Kraft. Und die Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt wieder. Ein Überblick.

Im Bereich Umwelt, Klima und Energie treten 2024 zahlreiche Neuerungen in Kraft. So kommt das umstrittene Heizungsgesetz, und es gilt eine höhere CO2-Abgabe. Ein Überblick:

Umstrittenes Heizungsgesetz tritt in Kraft

Das lange umstrittene Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Es legt den künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden; klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten. Ab Januar gelten diese Regeln zunächst jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Der maximale Fördersatz für den Einbau von Heizungen soll für Privatleute bis zu 70 Prozent aufgestockt werden. 30 Prozent Förderung soll jeder Eigentümer erhalten können, der eine klimafreundliche Heizung einbaut. Weitere 30 Prozent sind Geringverdienern im Eigenheim vorbehalten. Außerdem gibt es einen „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der sich mit der Zeit reduziert. Diese Säulen sind kombinierbar auf maximal 70 Prozent.

Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt wieder

Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme war im Oktober vergangenen Jahres auf sieben Prozent abgesenkt worden. Anfang März soll sie wieder auf 19 Prozent angehoben werden.

CO2-Abgabe wird angehoben

Die nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas war 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt worden, ab Januar 2024 steigt sie von derzeit 30 Euro auf 45 Euro. Bürgerinnen und Bürger werden das beim Heizen und Tanken spüren. Das Instrument soll Anreize setzen, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. 2025 sollen 55 Euro pro Tonne fällig werden. Klimageld als Ausgleich ist nicht in Sicht.

Erleichterungen bei Mini-Solaranlagen

Die Installation sogenannter Balkonkraftwerke, also Steckersolargeräte, soll leichter werden. Die komplizierte Anmeldung über die Netzbetreiber soll der Vergangenheit angehören, eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur ausreichen. Auch können die Geräte sofort in Betrieb genommen werden, für den Austausch des Stromzählers ist der Netzbetreiber zuständig. Die Änderungen kommen, sobald der Bundestag das Solarpaket I der Regierung beschlossen hat, vermutlich Anfang 2024.

Einwegpfand wird auf Milch ausgeweitet

Eine Neuerung gibt es ab 2024 im Supermarkt und beim Getränkehandel: Für Milch aus Einwegflaschen und Milchmixgetränken aus Dosen muss dann ein Pfand von 25 Cent bezahlt werden. Unter die neuen Regeln fallen nach Angaben der Verbraucherzentralen auch viele Energydrinks, die häufig einen hohen Molke-Anteil haben. Für andere Getränke wie Wasser, Bier oder Mixgetränke wird diese Pfandhöhe schon lange fällig.

Batterien sollen nachhaltiger werden

Eine neue EU-Verordnung sieht vor, dass bei der Herstellung und Entsorgung von Batterien mehr auf den Umweltschutz geachtet werden muss. Die neue Verordnung gilt ab dem 18. Februar. Vorgesehen ist eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Batterien. In den folgenden Jahren sollen etwa Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht werden. Außerdem sollen Verbraucher ihre Batterien und Akkus schrittweise selbst wechseln können. (AFP)

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