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Triage-Beschluss in Karlsruhe: Über Leben und Tod entscheiden nicht die Ärzte allein
Das Bundesverfassungsgericht nimmt das deutsche Parlament in die Pflicht. Der Bundestag muss Kriterien festlegen für existenzielle Entscheidungen in Krankenhäusern. Ein Kommentar.
Von Hannes Heine
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag die Triage gesetzlich regeln muss. Karlsruhe erzwingt so eine Debatte über das Gesundheitswesen mit Folgen. Triage, abgeleitet vom französischen Wort „trier“ für Sortieren, bedeutet im allgemeinen Verständnis meist: Reichen Personal und Material nicht für alle Patienten, werden diejenigen als erste versorgt, deren Genesungschancen besser sind. Es ist ein Konzept aus der Kriegs- und Katastrophenmedizin und soll Ärzten helfen, in Extremlagen zu entscheiden.
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