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Claudia Pechstein trat im Februar zum achten Mal bei den Olympischen Spielen an.

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Tagesspiegel Plus

Bundesverfassungsgericht hebt Urteil auf: „Der Fall Pechstein steht an einem Wendepunkt“

Rechtanwalt Simon Bergmann vertritt die Eisschnellläuferin seit zehn Jahren vor Gericht. Im Interview spricht er über die Fortsetzung des Prozesses und die gewaltigen Defizite des Cas.

Herr Bergmann, das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben, wonach Claudia Pechstein nicht das Recht hat, die Internationale Eislauf-Union (ISU) in Deutschland auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. Was bedeutet das für diesen Fall?
Aus meiner Sicht ist es ein Wendepunkt. Wir sind ja nicht mehr im Doping-Verfahren, das einst am Sportgerichtshof Cas und am Schweizer Bundesgerichtshof geführt wurde und wo es darum ging, ob Claudia gesperrt wird oder nicht. Wir sind jetzt im Stadium Schadensersatz und Schmerzensgeld. Diese Klage haben wir anhängig gemacht, weil wir von Wissenschaftlern verbindlich attestiert bekommen haben, dass Claudia eine Blutanomalie hat, die die Werte, die einst bei ihr ermittelt wurden und die heute noch nachgewiesen werden, erklären kann.

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