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Die 800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya hat ihre Berufung gegen die Testosteronregeln für Frauen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen (Archivfoto).

© dpa/Kamran Jebreili

Testosteron-Regel diskriminierend: Europäischer Gerichtshof gibt Caster Semenya Recht

Läuferin Semenya hat einen stark erhöhten Testosteronspiegel, weshalb sie nicht an internationalen Wettrennen teilnehmen durfte – zu Unrecht, urteilt der Gerichtshof für Menschenrechte.

Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen wichtigen Erfolg errungen. Das Gericht in Straßburg urteilte am Dienstag, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Opfer von Diskriminierung durch den Leichtathletik-Dachverband World Athletics geworden sei. Semenya ist bei der Geburt als weiblich registriert worden, hat aber einen stark erhöhten Testosteronspiegel.

Semenya ist eine sogenannte Athletin mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD). Die 32-Jährige kämpft seit Jahren vor Gericht darum, bei Wettkämpfen als Frau antreten zu können, ohne sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, um ihre Testosteronwerte zu senken.

Umstrittene Obergrenze für Testosteronwerte von Sportlerinnen

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hatte 2020 ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs zurückgewiesen.

Dabei geht es um eine umstrittene Regel, die eine Obergrenze für Testosteronwerte für Sportlerinnen vorsieht. Semenya hätte demnach ihren natürlichen Hormonspiegel durch Medikamente absenken müssen, um weiter an bestimmten Wettbewerben teilzunehmen.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Das Straßburger Gericht urteilte nun, dass es sich bei ihrer Beschwerde um „glaubwürdige Behauptungen über eine Diskriminierung aufgrund ihres erhöhten Testosteronspiegels“ handele. Die Schweiz habe ihren Ermessensspielraum überschritten in dem Fall, bei dem es um „Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und geschlechtlicher Merkmale“ gehe, heißt es in der Begründung.

Die Schweiz habe somit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und zudem das Recht auf Privatsphäre verletzt. Auch wenn Semenya keinen Schadensersatz gefordert hatte, verurteilte das Gericht die Schweiz zu einer Zahlung von 60.000 Euro an die Sportlerin.

Urteil hat symbolischen Charakter

Das Urteil hat für die 32-Jährige in erster Linie symbolische Bedeutung, da es weder die umstrittene Regel infrage stellt noch ihre Teilnahme an den Wettbewerben ermöglicht.

Semenya hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten. (AFP)

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